|
Titel :
|
DEU-Eschborn - See the notice on TED website
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025121201123663045 / 826446-2025
|
|
Veröffentlicht :
|
12.12.2025
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
09.01.2026
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
20.01.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich
|
DEU-Eschborn: See the notice on TED website
2025/S 240/2025 826446
See the notice on TED website
Deutschland Dienstleistungen im Energiebereich Evaluation der Energieeinsparberatung und
der Energie-Checks der Verbraucherzentralen
OJ S 240/2025 12/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Evaluation der Energieeinsparberatung und der Energie-Checks der
Verbraucherzentralen
Beschreibung: Mit Hilfe der Energieberatungen und Energiesparchecks der
Verbraucherzentralen kann Energiever-brauchenden einerseits Wissen zu wirtschaftlich
sinnvoll erschließbaren Energieeffizienzpotentialen vermittelt und andererseits eine Basis für
optimale Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Anknüpfend an die Evaluation in den
Jahren 2023/2024 (evaluierter Zeitraum 2020/2021) soll nun der Projektzeitraum von 2023 bis
2024 als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 BHO sowie den dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Das Durchführen von Erfolgskontrollen ist eine
wesentliche Aufgabe, wofür auf wissenschaftlichen Methoden basierende Ergebnisse und
Erkenntnisse zurückgegriffen werden soll. Dementsprechend ist eine Zielerreichungs-,
Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen. Der Auftrag umfasst ein
Arbeitspaket (AP) sowie eine mögliche Option: AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-,
Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2
BHO; Option: Entwicklung einer neuen Berechnungsmethodik auf Grundlage der neuen
Struktur analog zum bisherigen Verfahren (Fallzahlen, Einsparungen) zur fortlaufenden
Auswertung der Projektzielerrei-chung.
Kennung des Verfahrens: 1af97fe4-9373-470e-8607-a99eb7c65902
Interne Kennung: BfEE 25-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link
ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der
elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung
erhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform
des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-
1234 zu erreichen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte
Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Betrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte
Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung
nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Sofern Ausschlussgründe
gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden
kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125
GWB getroffen worden sind.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Sofern Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist
formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
getroffen worden sind.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die
geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass
angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung
nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Sofern Ausschlussgründe gem.
§§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann,
ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
getroffen worden sind.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die
geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass
angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Evaluation der Energieeinsparberatung und der Energie-Checks der
Verbraucherzentralen
Beschreibung: Mit Hilfe der Energieberatungen und Energiesparchecks der
Verbraucherzentralen kann Energiever-brauchenden einerseits Wissen zu wirtschaftlich
sinnvoll erschließbaren Energieeffizienzpotentialen vermittelt und andererseits eine Basis für
optimale Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Anknüpfend an die Evaluation in den
Jahren 2023/2024 (evaluierter Zeitraum 2020/2021) soll nun der Projektzeitraum von 2023 bis
2024 als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 BHO sowie den dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Das Durchführen von Erfolgskontrollen ist eine
wesentliche Aufgabe, wofür auf wissenschaftlichen Methoden basierende Ergebnisse und Er-
kenntnisse zurückgegriffen werden soll. Dementsprechend ist eine Zielerreichungs-,
Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen. Der Auftrag umfasst ein
Arbeitspaket (AP) sowie eine mögliche Option: AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-,
Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2
BHO; Option: Entwicklung einer neuen Berechnungsmethodik auf Grundlage der neuen
Struktur analog zum bisherigen Verfahren (Fallzahlen, Einsparungen) zur fortlaufenden
Auswertung der Projektzielerreichung.
Interne Kennung: BfEE 25-02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option: Entwicklung einer neuen Berechnungsmethodik auf
Grundlage der neuen Struktur analog zum bisherigen Verfahren (Fallzahlen, Einsparungen)
zur fortlaufenden Auswertung der Projektzielerrei-chung.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen
Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der
Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf
dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen
Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den
Vergabeunterlagenaufgeführt.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/01/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=823875
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823875
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124
GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG -
Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/01/2026 10:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-00227BMWE-86
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dfe49131-fa8a-4fdd-8047-2104160e04cf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2025 10:29:50 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 240/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2025
Referenzen:
https://www.bafa.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823875
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823875
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-826446-2025-DEU.txt
|
|