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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Heidelberg - Abholung und Entsorgung von Elektroschrott
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025121108273961382 / 961277-2025
Veröffentlicht :
11.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
08.01.2026
Angebotsabgabe bis :
08.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90511100 - Einsammeln von kommunalem Müll
90511300 - Müllsammlung
90513200 - Beseitigung von kommunalem Müll
Abholung und Entsorgung von Elektroschrott
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Universitätsklinikum Heidelberg
Kontaktstelle Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Postanschrift Im Neuenheimer Feld 672
Ort 69120 Heidelberg
Telefon +49 6221-560
E-Mail vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
URL https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YHTF
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YHTF/documents
Art und Umfang der Leistung
Die Abholung und Entsorgung von Elektroschrott am Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der Vergabeunterlagen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift Im Neuenheimer Feld 670
Ort 69120 Heidelberg
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
gesamtes Gebiet des Auftraggebers
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Grundlaufzeit: 01.03.2026 bis 29.02.2028;
zusätzlich 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Vertragsjahr, die
nur durch den Auftraggeber gezogen werden dürfen (somit Verlängerung bis
28.02.2029 bzw. 28.02.2030 möglich).
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.03.2026
Ende 29.02.2028
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
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2025-465: Abholung und Entsorgung von Elektroschrott
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot
Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a
zutrifft,
am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien
der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland
im
Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der
EUMitgliedstaaten
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden,
nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach 21 Mindestlohngesetz oder 21
Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Eigenerklärungen:
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
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2025-465: Abholung und Entsorgung von Elektroschrott
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. 14 EfbV
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10. September 1996, BGBl. I S. 1421, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung
zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013, BGBl. I S. 4043, geändert worden ist) als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Weiterhin wird ein Zertifikat als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG (gem. 20 Abs. 2
und 22 Abs. 3 Satz 1 ElektroG) gefordert. Die Zertifizierungsurkunden sind zusammen mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziff.
8 b des Anschreibens an Bewerber/Bieter). Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original
vorzulegen. Im Falle einer Beschränkung der Fachgebietstätigkeit gem. 2 Abs. 2 EfbV darf sich die Beschränkung nicht auf die
Abholung und Entsorgung der in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Abfällen beziehen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU
haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der
Abholung und Entsorgung der in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Abfälle nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von
Referenzen von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen notwendig, die vom Bieter innerhalb
der letzten 5 Jahre von den aufgeführten Abfällen entsorgt wurden. Maßgeblich für den angegebenen 5-Jahres-Zeitraum ist das
Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Zur Einreichung der Referenzen ist zwingend Anlage 10 (Vorlage Referenzen)
zu verwenden.
Sonstige
Folgende Eigenerklärungen:
"Wir erklären,
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
- dass die Produktion unserer Textilien ohne den Einsatz von Kinderarbeit erfolgt
- dass wir im Falle eines Zuschlags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere, aber nicht ausschließlich
DSGVO
und BDSG) beachten und einhalten werden, die mit der Auftragserfüllung in Verbindung stehen
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Der Bieter erklärt sich durch Angebotsabgabe mit folgender Vereinbarung einverstanden:
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als
vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen
Informationen
dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des
ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 08.01.2026 um 13:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 28.02.2026
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in 48 Abs. 1 UVgO aufgeführten Gründe vor. Für
den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch
zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHTF

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-vpbw/2025/12/10602.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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