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Titel :
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DEU-Mülheim an der Ruhr - Kastenwagens
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025121108271961246 / 961131-2025
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Veröffentlicht :
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11.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.01.2026
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Angebotsabgabe bis :
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06.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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34144700 - Nutzfahrzeuge
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Kastenwagens
Ausschreibende Stelle und Angebotsadresse:
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau,
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus) oder Postfach 10 19
53, PLZ 45466, Tel.: 0208/455-6684, Fax: 0208/455-58-6684,
E-Mail: lukas.wiegandt@muelheim-ruhr.de
Bitte beachten:
ANGEBOTSFRIST endet am 06.01.2026, um 10:00 Uhr
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Homepage der
Stadt Mülheim an der Ruhr bis zu dem genannten Termin abzugeben.
Bitte verwenden Sie dieses Angebotsschreiben.
Als Vertragsbestandteile gelten nacheinander:
a) die Verdingungsunterlagen mit den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr in der derzeit
geltenden Fassung und die Ausführungsplanung
b) die VOL, Teil B in der derzeit geltenden Fassung
c) die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen der BRD, alle sonstigen
technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein
anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften,
jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung
d) Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie geforderten Angaben und Erklärungen
Bitte achten Sie auf ggf. geforderte Produktangaben und Nachweise sowie die Rückgabe aller
Erklärungen. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Vorgesehene Ausführungsfrist: 2. Quartal 2026
Bindefrist: 17. Februar 2026
Angebotssumme Los 1:
(brutto)
Nachlass ohne Bedingungen:
(gilt auch für Nachträge)
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung
des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne.
Firmenbezeichnung und E-Mail-Anschrift:
Rechtsaufsicht (vormals Vergabeprüfstelle):
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 34, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf;
Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen verpflichtet. Die
weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu
vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages,
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in
der jeweils geltenden Fassung
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder
- einer nach den 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar
1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung
unterfällt,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in
dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene ( 1
Abs. 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags
wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und
repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene
Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der
Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.
c) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein
Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils
geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu
zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.
Anlage Besondere Vertragsbedingungen / Tariftreue-und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) Seite 2
1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten
Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.
1.3.Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer,
die unter 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie 226 des Neunten Sozialgesetzbuches
fallen.
2. Kontroll- und Prüfrecht
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen
während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,
a) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen
zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die
Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.
b) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
3. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe
3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter
anderem kündigen,
a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt,
b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht
aus Ziffer 1. einhalten oder
c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.
3.2 In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe von 1% des Gesamtwertes des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen
bis zu 5% des Gesamtwertes des Auftragswertes. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die
Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch
den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den
weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet.
3.3 Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/stadt-mh/2025/12/404433.html
Data Acquisition via: p8000001
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