Titel :
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DEU-Jülich - Deutschland Archäologische Untersuchungen Rahmenvertrag über Leistungen der archäologische Untersuchung im Brainergy Park Jülich
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025081900425868339 / 539145-2025
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Veröffentlicht :
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19.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.10.2029
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Angebotsabgabe bis :
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19.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71351914 - Archäologische Untersuchungen
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DEU-Jülich: Deutschland Archäologische Untersuchungen Rahmenvertrag
über Leistungen der archäologische Untersuchung im Brainergy Park Jülich
2025/S 157/2025 539145
Deutschland Archäologische Untersuchungen Rahmenvertrag über Leistungen der
archäologische Untersuchung im Brainergy Park Jülich
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
E-Mail: info@brainergy-park.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der archäologische Untersuchung im Brainergy Park
Jülich
Beschreibung: Der Brainergy Park Jülich ist ein Wissenschaftspark und innovatives
Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche, das auf dem Areal der ehemaligen Senderanlage der
Deutschen Welle am Stadtrand von Jülich und in unmittelbarer Nähe zum Campus der
Fachhochschule Aachen entsteht. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy
Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend
wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot
für technisch affine Unterneh-men und transferorientierte Bereiche der angesiedelten
Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das
Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird
hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Der
gesamte Brainergy Park wird demnach in den kommenden Jahren in verschiedenen
Baufeldern sukzessive bebaut. Das Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives
Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der
sog. Merscher Höhe. Aus dem Um-feld sind vorgeschichtliche und römische Fundstellen
bekannt. Außerdem wurde im Zuge der Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein
Belagerungsring aus Schanzen er-richtet, so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im
gesamten Plangebiet eine qualifizierte Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere
vorgeschichtliche, vornehmlich eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Gegenstand des
ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist die sukzessive Beauftragung mit der archäologischen
Untersuchung der als Konfliktbereiche und als Absuchflächen identifizierten Flächen nebst
begleitender Kampfmitteluntersuchung zur Vorbereitung von Baugrund im Rahmen von
Einzelaufträgen. Ein Anspruch des AN auf Beauftragungen besteht nicht.
Kennung des Verfahrens: 8312ef32-cb09-4a8a-ba1d-9ac43c217fab
Interne Kennung: AV23427E-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Offenes Verfahren
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein
zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach §
123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein
zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1
GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der Archäologische Untersuchung im Brainergy Park
Beschreibung: Der Brainergy Park Jülich ist ein Wissenschaftspark und innovatives
Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche, das auf dem Areal der ehemaligen Senderanlage der
Deutschen Welle am Stadtrand von Jülich und in unmittelbarer Nähe zum Campus der
Fachhochschule Aachen entsteht. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy
Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend
wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot
für technisch affine Unterneh-men und transferorientierte Bereiche der angesiedelten
Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das
Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird
hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Der
gesamte Brainergy Park wird demnach in den kommenden Jahren in verschiedenen
Baufeldern sukzessive bebaut. Das Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives
Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der
sog. Merscher Höhe. Aus dem Um-feld sind vorgeschichtliche und römische Fundstellen
bekannt. Außerdem wurde im Zuge der Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein
Belagerungsring aus Schanzen er-richtet, so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im
gesamten Plangebiet eine qualifizierte Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere
vorgeschichtliche, vornehmlich eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Gegenstand des
ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist die sukzessive Beauftragung mit der archäologischen
Untersuchung der als Konfliktbereiche und als Absuchflächen identifizierten Flächen nebst
begleitender Kampfmitteluntersuchung zur Vorbereitung von Baugrund im Rahmen von
Einzelaufträgen. Ein Anspruch des AN auf Beauftragungen besteht nicht.
Interne Kennung: AV261A03-EU
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 15/10/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union
zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die
Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-
fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der
vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des
verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das
Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat eine Person als Projektleitung zu
benennen (festangestellt oder Inhaber/Innen) und den Nachweis der Berufszulassung als
Archäologe/Archäologin beizufügen (Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Maßgebliches Zuschlagskriterium ist der angebotene Einheitspreis/m².
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av261a03-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Am Brainergy Park 1, Jülich Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
E-Mail: info@brainergy-park.de
Telefon: +4924613189733
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 000000
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afb51631-e226-4d4f-8e83-c683ea268c44 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2025 11:50:01 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025
Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-539145-2025-DEU.txt
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