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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025081900411868127 / 538895-2025
Veröffentlicht :
19.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
01.08.2029
Angebotsabgabe bis :
01.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71222000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-München: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Architekten- und
Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der
Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in
drei (3) Losen

2025/S 157/2025 538895

Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung
der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der
Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz
HEIG) in drei (3) Losen.
Kennung des Verfahrens: a01f72d5-47f7-4366-8082-36951a5c5246
Interne Kennung: StwM_HEIG_Verg_151.0035_EU_036
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: 1. Zeitkritische Abhängigkeit von der laufenden
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3): Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen HLS,
ELT sowie der Planungsleistungen für die Freianlagen steht in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Fortschritt der derzeit laufenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) in den
Bereichen Architektur, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik. Für eine koordinierte
Planung - insbesondere im Hinblick auf gewerkeübergreifende Schnittstellen sowie technische
und wirtschaftliche Optimierungen - ist die zeitnahe Einbindung der neuen Fachplaner
zwingend erforderlich. Eine verzögerte Beauftragung würde wesentliche
Planungsentscheidungen hemmen und den Gesamtterminplan gefährden. 2. Späte
Konkretisierung des Leistungsumfangs infolge der Ergebnisse aus LPH 2 und der
Kostenentwicklung: Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1-2)
führte die konzeptionelle Weiterentwicklung zu deutlich veränderten Anforderungen an die
Technische Ausrüstung (HLS/ELT). Im Rahmen der vertieften Kostenschätzung zeichnete sich
ein erhöhter Investitionsbedarf ab, sodass eine Überarbeitung und Neuausschreibung der
entsprechenden Fachplanungsleistungen erforderlich wurde. Die Aufgabenstellung konnte erst
jetzt belastbar und vergabefähig definiert werden. Auch der Leistungsumfang der Freianlagen
konnte erst im Zuge der vertieften Vorplanung und durch die fortschreitende Ausarbeitung des
Brandschutzkonzepts konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang entfielen
beispielsweise Anforderungen an eine Feuerwehrzufahrt sowie an Anleiterflächen im Bereich
der Außenanlagen. Gleichzeitig wurde der ursprünglich geschlossene Innenhof von Haus 64

zu einem offenen Freiraum umgestaltet. Weitergehende Ausführungen ergeben sich aus der
Anlage 900 Vergabeleitfaden, Kapitel 6.3.1.1.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 990 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5QKZ 1. Bietergemeinschaft Im
Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender

Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unter-nehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der

Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden, - § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der
Europäischen Union oder gegen Haus-halte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist
(§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß §
124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen
nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unter-nehmen
nicht im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das
Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nach-weislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
die die Integrität des Unternehmens infragegestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechts-folge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das
Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu er-halten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Aus-

schlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unter-nehmen diejenigen Ausschlussgründe
konkret zu be-nennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer
abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er den-noch als geeignet
anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201
Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Objektplanungsleistungen Freianlagen
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der
Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: I. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. II. Nach dem
Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 -
Leistungsphasen 1 , 2 und 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und
5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 -
Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b:
Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und
9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt
zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. III. Die Leistungen der weiteren
angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen
dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt,
und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen,
Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder
Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2
(Leistungsphasen 4 und 5) wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass
schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der
Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den
jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass
schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der
Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden
Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass
schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der
Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die
entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn,
dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den

schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits
erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 170 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginntxx: Erklärung Bezug Russland Entsprechend
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder
Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell
gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist -
auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen.
Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als
Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt
jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu
einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes
einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden
Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen
ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität
auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der
Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB
/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB

/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und
der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für
die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit,
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und
Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler
Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der
Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters
oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre
ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall
außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt
zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der
Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des
Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu
übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf
gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft
angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert
etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und
soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu

kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die
jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208_01 Jahresumsatz_Los 1 zu verwenden und diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der
Objektplanung Freianlagen, LPH 2 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen
Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams
übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer
Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens,
welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten
Leistung der Objektplanung Freianlagen, LPH 2 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das
unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste eine Grundstücksfläche (gemäß DIN 277)
von mindestens 5.000 m²; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem
01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in
dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.
JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger
(Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-
Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese
Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der
unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder
darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht
berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden

Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1 zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter
anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen
Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters a) Anforderungen
an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung
aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der
fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master,
Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitek-tur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer
Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre
fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung
Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als
Projektleiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen
sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese
Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. ii.) Die Bewertung
der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische
Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0
Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische
Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des
stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-
setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom)
der Fachrichtung Land-schaftsarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer
Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre
fachspezifische Be-rufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Ob-jektplanung
Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder
als Projektlei-ter, Objektplanung Freianlagen, oder als stellvertretender Projektleiter,
Objektplanung Freianlagen, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein.
Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende
Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
(ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in
Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des
Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der
fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss
(Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (oder vergleichbarer
Studienab-schluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über
mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich
der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf

(5) Jahre als Projektmitar-beiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungs-phasen
2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren
einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss
des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des
Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters
in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots
Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der Anlage 900 angegeben. Fortsetzung folgtxx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Fortsetzung beginntxx: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte
des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters
Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand
von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der
Objektplanung Freianlagen. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche
Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher
ausgeführte Dienstleistung der Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das
angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht,
führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das
angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als
Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung
Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das angegebene persönliche
Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies
zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des
stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss
die Erbringung von Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI
2021, Leistungsphasen 2 bis 8 umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt
gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen
erfüllen: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die
Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und
des stellvertretenden Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von
mindestens 5.000 m²; Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder
stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot
ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche
(nach DIN 277) von mindestens 2.500 m² aufweisen. Der Bieter hat für den Projektleiter und
für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt
einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren
einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stell-vertretenden Projektleiters); - Rolle des
stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des
von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters)
geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen
für die Objektplanung Freianlagen nach § 3x Abs. 1 HOAI 2021 des persönlichen
Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter
als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; -

Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der
Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 mit mindestens folgendem Inhalt: -
Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8
muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.
JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. -
Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m²;
Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden
Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes
dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche (nach DIN 277) von
mindestens 2.500 m² aufweisen. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönli-che Referenzprojekt des
stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche
Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-
tenden Projektleiters betrifft die Planung von Freianlagen im Zusammenhang mit einem
Gebäude zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (z. B.
Studierendenwohnheim, Hotelgebäude, Altenheim, Pflegeheim). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte
Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters
bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Planung von
Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder vertikalen Pflanzstrukturen (z. B. Rankhilfen,
Pflanzkästen, herabhängende Begrünung) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 3: Das
angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des
einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters beinhaltet die Gestaltung eines be-grünten
Atriums oder einer halböffentlichen Innenhofsituation, bei der der Bodenbereich aufgrund der
umschließen-den Bebauung nicht oder nur sehr eingeschränkt direkter Sonneneinstrah-lung
ausgesetzt ist (vergleichbar mit dem Atrium des Hauses 64). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die
erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der Erfahrung des
Projektteams hat der Bieter die Anlage 600_01 Erfahrung des Projekt-teams_Los 1
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der
Anlage 900 angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgtxx
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern
AöR

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der
Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem
Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 -
Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5
Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 -
Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b:
Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und
9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt
zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen
Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses
Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und
zwar entweder vollständig oder beschränkt auf be-stimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen
der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise
Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5)
wird erfolgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den
Auftraggeber frei-gegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf
des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase
6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den
Leistungsphasen 6-9 beauf-tragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen
einen Abruf des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b
(Leistungsphase 7) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen
Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf
des Auftragnehmers vorlie-gen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen
8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt
bewilligt wur-den, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des
Auftragneh-mers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche
Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer
außerordentlichen Kündigung berechti-gen würden

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 730 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginntxx: Erklärung Bezug Russland Entsprechend
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder
Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell
gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist -
auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen.
Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als
Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt
jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu
einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes
einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden
Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen
ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität
auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der
Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB
/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB
/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB

/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und
der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für
die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit,
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und
Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler
Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der
Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters
oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre
ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall
außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt
zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der
Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des
Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu
übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf
gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft
angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert
etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und
soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu
kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der

Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die
jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208_02 Jahresumsatz_Los 2 zu verwenden

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in
dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum
(Beginn der Leistungsphase 3 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren),
jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.
JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - das
unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines
Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung; - das
unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes
der Gebäudeklasse 4 oder höher; - Rolle des Referenznehmers in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Öffentlicher oder
privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der
Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an
anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden
(zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese
nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124

Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2 zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter
anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen
Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters. a)
Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung
der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master,
Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer
Universität, Fach-hochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre
fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der
Techni-schen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens
fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4,
5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewe-sen sein. Erfüllt der in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforde-rung
(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des
Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre
Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und
Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.)
Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter
muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektro-technik (oder
vergleichbarer Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie
über min-destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im
Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen.
Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre ent-weder als Projektleiter, Fachplanung der
Technischen Aus-rüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, oder als stellvertreten-der Projektleiter,
Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, jeweils innerhalb der
Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en)
nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte =
10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die
fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii)
des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende
Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der

Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität,
Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische
Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen
Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre
als Pro-jektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und
6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung
(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des
Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre
Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900
Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgtxx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Fortsetzung beginntxx: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte
des Projektleiters des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des
Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem
persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation). - Der Projektleiter muss das angegebene
persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die
früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6
(Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss
des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche
Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den
Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen
Ausrüstung, Anla-gengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben
[Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des
stellvertretenden Projektleiters diese Min-destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss
des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt
des Projektleiters und an das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters
sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen
für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die
Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet
wird, muss das persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Die
Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein
(1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben
Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden
Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes
dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN
277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben. - das persönliche Referenzprojekt des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines
Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; -

mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder
höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden
Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen. d) Die
Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als
auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters
bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines
Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel:
Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt
Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-
zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die
Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation)
[LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf
erneuerbaren Energieträgern basiert. Kriterium 3: Das angegebene persönliche
Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden
Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und
6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieeffizienzklasse B oder höher,
gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt
Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der
Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 Erfahrung des
Projektteams_Los 2 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent
beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 2 (Tabellenblatt 1 + Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgtxx
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München Oberbayern AöR

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern
AöR

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär
(HLS)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der
Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem
Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 -
Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5
Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 -
Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b:
Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und
9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt
zunächst nur die Leistungen der Leistungsstu-fe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen
Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auf-tragnehmer entsprechend den Regelungen dieses
Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und
zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen
der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stu-fenweise
Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5)
wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den
Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf
des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase
6) wird er-folgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den
Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen
einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b
(Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen
Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf
des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen
8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweili-gen
Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf
des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche
Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer
außerordentlichen Kündigung berechtigen würden

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München

Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 090 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginntxx: Erklärung Bezug Russland Entsprechend
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder
Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell
gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist -
auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen.
Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als
Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt
jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu
einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes
einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden
Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen
ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität
auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der
Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB
/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB
/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /

Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und
der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für
die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit,
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und
Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler
Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der
Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters
oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre
ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall
außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt
zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der
Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des
Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu
übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf
gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft
angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert
etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und
soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu
kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die
jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der

Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208_03 Jahresumsatz_Los 3 zu verwenden

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär), LPH 3
bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär), LPH 3 bis 8; - Rolle des
Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 3 nicht vor dem
01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in
dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.
JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt
umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und
Instandsetzung; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3
bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher; - Öffentlicher oder privater
Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der
Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an
anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden
(zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese
nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_03
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 3 zu verwenden. Der Bieter / das

vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter
anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen
Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters a)
Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung
der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master,
Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäude-technik (oder vergleichbarer
Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über min-
destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich
der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen.
Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen
Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, innerhalb der Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig
gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende
Projektleiter diese Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots.
(ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt:
Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte =
10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die
fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii)
des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-
setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom)
der Fachrichtung Ener-gie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienab-schluss einer
Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über mindestens zehn (10) Jahre
fachspezifi-sche Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der
Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-
tens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, jeweils innerhalb der
Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en)
nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte =
10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die
fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii)
des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende
Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der
Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studien-abschluss einer
Universität, Fachhochschule oder Hoch-schule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre
fachspezi-fische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der
Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-
tens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung,

Anlagengruppen, 1, 2, 3, 7 und 8 innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein.
Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter
Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung
der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische
Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0
Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in
der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgtxx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Fortsetzung beginntxx: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte
des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters
Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand
von jeweils einem per-sönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Technischen
Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sanitär). - Der Projektleiter
muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leis-
tungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung,
Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben
[Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des Projektleiters
diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der
stellvertretende Projektleiter muss das angege-bene persönliche Referenzprojekt jeweils als
stellver-tretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die
früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7
und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das
angegebene persönliche Referenzpro-jekt des stellvertretenden Projektleiters diese Min-
destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren)
Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt des Projektleiters und an das
persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das
persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische
Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines
Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet wird, muss das
persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die
Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abge-schlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein
(1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben
Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden
Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes
dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN
277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben - das persönliche Referenzprojekt des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines
Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; -
mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder
höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertre-tenden
Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen d) Die

Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als
auch für das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters
bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3
bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel:
Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt
Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-
zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die
Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/
Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der
Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert Kriterium 3: Das
angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des
einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen
Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines
Gebäudes der Energieef-fizienzklasse B oder hö-her, gemäß Gebäu-deenergiegesetz (GEG),
§ 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je
Kriterium werden addiert. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter -
die Anlage 600_3 Erfahrung des Projektteams_Los 3 ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden
angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 3
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_03 Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 3 (Tabellenblatt 1 und Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgtxx
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern
AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Internetadresse: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/
Profil des Erwerbers: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6480538-0d68-454c-8213-e5e716339f67 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2025 20:06:02 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-538895-2025-DEU.txt

 
 
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