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Ausschreibung: Deutschland  Kunstbedarf  Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf - DEU-Berlin
Kunstbedarf
Zeichenfedern
Pergamentersatz und andere Papierartikel
Schulmalfarben
Dokument Nr...: 406724-2025 (ID: 2025062500522029169)
Veröffentlicht: 25.06.2025
*
  DEU-Berlin: Deutschland  Kunstbedarf  Lieferung von Künstler- und
Bastelbedarf
   2025/S 119/2025 406724
   Deutschland  Kunstbedarf  Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf
   OJ S 119/2025 25/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin
	    E-Mail: SBVinfo@lvwa.berlin.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf
            Beschreibung: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf für Schulen und Kindergarten
	    Kennung des Verfahrens: 446e1ed9-25f4-4398-8f71-e6dc7ed79583
	    Interne Kennung: 19-2025
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 37820000 Kunstbedarf
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44812300 Schulmalfarben, 37823000 Pergamentersatz und
	    andere Papierartikel, 37822000 Zeichenfedern
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ca. 345 Dienststellen des Landes Berlin sowie max. 1000 Schulen
	    im Land Berlin
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 548 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 822 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Es gelten folgende Anforderungen/Angebotsbedingungen (siehe
            https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/ ): 1. Eigenerklärung gemäß
            Formular Wirt-2141 über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der
            Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.
            V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung // 2. Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum
	    Mindeststundenentgelt // 3. Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von
            Benachteiligungen // 4. Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und
	    Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Teil B) // 5. Wirt-2145
            Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen (Teil A) // 6. Wirt-124.1
              Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland // 7. Von den Bietenden bzw. jedem
              Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular Wirt-124 EU Erklärung zu
              Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen einzureichen. Alternativ kann die
              Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das
	      Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung
              anderer geeigneter Präqualifikationsstellen eingereicht werden. Anstelle der geforderten
              Nachweise und Erklärungen kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50
	      VgV vorgelegt werden. // 8. Vorlage von Bescheinigungen oder anderer geeigneter
              Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter
	      Stellen, welche belegen, dass die Mindestanforderungen und Umweltanforderungen
              eingehalten werden.// 9. Es wird auf die Vergabeunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des
	      Landes Berlin verwiesen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des
            Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 1
            Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden, wenn der
	    Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes
            gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b
	    des Strafgesetzbuches (kriminelle Vereinigungen im Ausland). // Einer Verurteilung oder der
            Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung
            einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten
            einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für
            dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens
            Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
            oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. // Unternehmen
	    werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das
            Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	    verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
            verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
	    dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
            Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
            geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
	    hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein
	    Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem
            Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn der
	    Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes
              gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuches (terroristische Vereinigungen im Ausland). // Einer Verurteilung
              oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die
              Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
              Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
              wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des
              Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
              Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. //
	      Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen,
              wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein
	      Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines
              Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem
	      Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine
              aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber
              umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
	      ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 1
	      GWB ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
              deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs
	      (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	      Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	      Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat
              nach § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte). // Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in
              diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig
              verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen
              bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. // Unternehmen werden von der
	      Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen
              nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
	      Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die
              Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch
	      verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Betrug: Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden,
	      wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30
              des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist
              wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von
              den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, oder wegen einer
              Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
              den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden. // Einer Verurteilung oder der
              Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung
              einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten
              einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für
              dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. // Unternehmen
	      werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das
              Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	      verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
              verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
	      dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
              Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
              geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
	      hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Korruption: Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden,
	      wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30
              des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist
              wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern), §108f des Strafgesetzbuches (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung
              und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
              und internationale Bedienstete) oder Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr). // Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
              stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig
              verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen
              bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. // Unternehmen werden von der
	      Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen
              nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
	      Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die
              Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch
	      verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Unternehmen muss zu jedem
              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß
              §123 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat,
              dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine
              Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 233a
	      Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). // Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
              Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
	      nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses
              Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. // Unternehmen
	      werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das
              Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	      verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
              verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
	      dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
              Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
              geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
	      hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ein
	      Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem
              Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden, wenn der
	      Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
              rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
              oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den
	      Auftraggeber nachgewiesen wird. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem
	      Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird, dass diese den
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass die Zahlung vorgenommen oder sie sich
              zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet haben.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ein Unternehmen muss zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
              gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon
	      hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten
	      Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. //
	      Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen,
	      wenn nachgewiesen wird, dass diese den Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass
              die Zahlung vorgenommen oder sie sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme
              an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. // Unternehmen werden von der Teilnahme an
	      dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat,
              dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
	      Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und
              Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
	      Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme an
              diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. // Unternehmen werden von der Teilnahme an
	      dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat,
              dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
	      Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und
              Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
	      Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme
              an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. // Unternehmen werden von der Teilnahme
	      an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat,
              dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
	      Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und
              Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
	      Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Unternehmen kann von
              der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen
              werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
	      ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. // Unternehmen werden
	      von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen
              nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
	      Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die
              Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch
	      verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Zahlungsunfähigkeit: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
              gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
              nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch
	      eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich
              zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der
	      Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang
              stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen
              Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und
              personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
	      Fehlverhalten zu vermeiden.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein
              Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1
              GWB ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein dem
              Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. // Unternehmen
	      werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das
              Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	      verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
              verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
	      dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
              Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
              geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
	      hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem
              Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das
              Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. // Unternehmen werden von der Teilnahme an
	      dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat,
              dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
	      Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und
              Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
	      Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ein Unternehmen kann von der Teilnahme an
              diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
              GWB wird diesbezüglich entsprechend angewendet. // Unternehmen werden von der
	      Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen
              nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
	      Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die
              Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch
	      verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein
              Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1
              GWB ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
              Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen
              Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem
	      Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
              für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich
              gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände,
	      die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
              Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und
              dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische,
              organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere
	      Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Unternehmen
              kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB
              ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem
	      Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
              für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich
              gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände,
	      die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
              Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und
              dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische,
              organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere
	      Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein
              Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1
	      GWB ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
	      Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht
              ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine
	      Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur
              Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat
	      oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen,
              durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen
              Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und
              personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
	      Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein
              Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1
	      GWB ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
              Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. // Unternehmen werden
	      von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen
              nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
	      Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die
              Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch
	      verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Ein Unternehmen kann von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz
              1 GWB ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
              oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
              oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
              in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig
              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln. // Unternehmen werden von der Teilnahme an dem
	      Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
              für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich
              gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände,
	      die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
              Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und
              dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische,
              organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere
	      Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: Gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sollen Bewerber von der
              Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine
              angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
              ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon
              vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage
              kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. // Gemäß § 98c
              Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können öffentliche Auftraggeber einen Bewerber oder einen
              Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen,
              wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
              Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von
              wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10,
              10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von
              mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
              verurteilt worden ist. // Öffentliche Auftraggeber sollen gemäß § 21 SchwarzArbG einen
              Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen, wenn dieser oder
              dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§
              10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1
              Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a
	      Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
              Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
              Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt
              auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
              angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung
              nach Satz 1 besteht. // Gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) sollen Bewerber von der
              Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine
              angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
              ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
              Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. // Bis zur
              nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB sollen Unternehmen, die wegen eines
              rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind, von
              der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder
	      Dienstleistungsauftrags ausgeschlossen werden. // Unternehmen werden von der Teilnahme
	      an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat,
              dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen
	      Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und
              Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten
	      Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
              Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete
              technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind,
	      weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Künstlerpapier, Malgründe, Acrylfarben, Ölfarben, Kreiden
            Beschreibung: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf für Schulen und Kindergarten
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 37820000 Kunstbedarf
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages, in
            beiderseitigem Einverständnis, um ein Jahr.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ca. 345 Dienststellen des Landes Berlin sowie max. 1000 Schulen
	    im Land Berlin.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/10/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 192 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 788 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung: Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche
            Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
            Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck  Wirt-235 Unteraufträge /
            Eignungsleihe  dem Angebot beizulegen oder  bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung  dort entsprechende Angaben zu machen. Auf gesondertes Verlangen des
            Auftraggebers ist der Vordruck  Wirt-236 Verpflichtungserklärung  zu erbringen. Bei
	    Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
            zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
            federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist der Vordruck  Wirt-238 Erklärung der
	    Bieter-, Bewerbergemeinschaft   abzugeben.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den
              Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-
	      Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen
              ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter
	      als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht:
              Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Nachweis einer über die jährliche Vertragslaufzeit gültigen
	      Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
              Personen und Sachschäden 2 Millionen EUR. Falls eine entsprechende Versicherung bei
              Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung
	      eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht,
	      dass die Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss
	      der Versicherungsschein nachgereicht werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/195156
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie
              Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist
              nachzufordern. // Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt
	      werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden
	      /der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
              Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. // Der
              Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage bei dem
              Wettbewerbsregister und der EU-Sanktionsliste durchführen. // Angebote, die die
              Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 28/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Zusätzliche Informationen: 1. Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf
              https://www.berlin.de/vergabeplattform über das Bieterportal iTWO tender https://www.
	      meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich. Die Angebotsbearbeitung erfolgt mit
	      dem kostenlosen Bieterclient ava-sign, siehe Wirt-2121. Angebote, die per Fax oder per E-
              Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. // 2. Die rechtsverbindliche
	      Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform. // 3. Die Kommunikation
              erfolgt elektronisch über das Bieterportal iTWO tender. Bieterfragen oder Bieterinformationen
              im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die
              Vergabestelle zu übermitteln. // 4. Eine automatische Information über Änderungen oder
	      Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber.
              Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen
	      usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform , zu informieren. //
              5. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus
              anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu
	      kennzeichnen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
            sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
            Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
            gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
            geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
            134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
            Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
            Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	    Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
            Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
            der Europäischen Union (§ 135 GWB).
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Berlin, vertreten durch das
	    Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Berlin, vertreten durch das
	    Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Farben und Zubehör
            Beschreibung: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf für Schulen und Kindergarten
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 37820000 Kunstbedarf
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages, in
            beiderseitigem Einverständnis, um ein Jahr.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ca. 345 Dienststellen des Landes Berlin sowie max. 1000 Schulen
	    im Land Berlin.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 01/10/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 332 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 498 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung: Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche
            Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
            Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck  Wirt-235 Unteraufträge /
            Eignungsleihe  dem Angebot beizulegen oder  bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung  dort entsprechende Angaben zu machen. Auf gesondertes Verlangen des
            Auftraggebers ist der Vordruck  Wirt-236 Verpflichtungserklärung  zu erbringen. Bei
	    Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
            zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
            federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist der Vordruck  Wirt-238 Erklärung der
	    Bieter-, Bewerbergemeinschaft   abzugeben.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den
              Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-
	      Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen
              ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter
	      als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht:
              Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Nachweis einer über die jährliche Vertragslaufzeit gültigen
	      Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
              Personen und Sachschäden 2 Millionen EUR. Falls eine entsprechende Versicherung bei
              Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung
	      eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht,
	      dass die Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss
	      der Versicherungsschein nachgereicht werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	      Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/195156
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie
            Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist
            nachzufordern. // Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt
	    werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden
	    /der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
            Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. // Der
            Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage bei dem
            Wettbewerbsregister und der EU-Sanktionsliste durchführen. // Angebote, die die
            Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
            Zusätzliche Informationen: 1. Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf
            https://www.berlin.de/vergabeplattform über das Bieterportal iTWO tender https://www.
	    meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich. Die Angebotsbearbeitung erfolgt mit
	    dem kostenlosen Bieterclient ava-sign, siehe Wirt-2121. Angebote, die per Fax oder per E-
            Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. // 2. Die rechtsverbindliche
	    Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform. // 3. Die Kommunikation
            erfolgt elektronisch über das Bieterportal iTWO tender. Bieterfragen oder Bieterinformationen
            im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die
            Vergabestelle zu übermitteln. // 4. Eine automatische Information über Änderungen oder
	    Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber.
            Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen
	    usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform , zu informieren. //
              5. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus
              anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu
	      kennzeichnen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
            sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
            Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
            gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
            geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
            134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
            Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
            Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	    Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
            Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
            der Europäischen Union (§ 135 GWB).
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Berlin, vertreten durch das
	    Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Berlin, vertreten durch das
	    Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Ton und Zubehör, Speckstein, Modelliermassen und Werkzeuge
              Beschreibung: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf für Schulen und Kindergarten
	      Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 37820000 Kunstbedarf
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages, in
            beiderseitigem Einverständnis, um ein Jahr.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ca. 345 Dienststellen des Landes Berlin sowie max. 1000 Schulen
	    im Land Berlin.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/10/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 728 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 092 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung: Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche
            Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
            Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck  Wirt-235 Unteraufträge /
            Eignungsleihe  dem Angebot beizulegen oder  bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung  dort entsprechende Angaben zu machen. Auf gesondertes Verlangen des
            Auftraggebers ist der Vordruck  Wirt-236 Verpflichtungserklärung  zu erbringen. Bei
	    Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
            zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
            federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist der Vordruck  Wirt-238 Erklärung der
	    Bieter-, Bewerbergemeinschaft   abzugeben.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den
              Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-
	      Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen
              ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter
	      als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht:
              Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Nachweis einer über die jährliche Vertragslaufzeit gültigen
	      Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
              Personen und Sachschäden 2 Millionen EUR. Falls eine entsprechende Versicherung bei
              Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung
	      eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht,
	      dass die Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss
	      der Versicherungsschein nachgereicht werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/195156
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie
            Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist
            nachzufordern. // Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt
	    werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden
	    /der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
            Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. // Der
              Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage bei dem
              Wettbewerbsregister und der EU-Sanktionsliste durchführen. // Angebote, die die
              Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 28/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Zusätzliche Informationen: 1. Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf
              https://www.berlin.de/vergabeplattform über das Bieterportal iTWO tender https://www.
	      meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich. Die Angebotsbearbeitung erfolgt mit
	      dem kostenlosen Bieterclient ava-sign, siehe Wirt-2121. Angebote, die per Fax oder per E-
              Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. // 2. Die rechtsverbindliche
	      Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform. // 3. Die Kommunikation
              erfolgt elektronisch über das Bieterportal iTWO tender. Bieterfragen oder Bieterinformationen
              im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die
              Vergabestelle zu übermitteln. // 4. Eine automatische Information über Änderungen oder
	      Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber.
              Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen
	      usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform , zu informieren. //
              5. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus
              anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu
	      kennzeichnen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
            sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
            Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
            gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
              geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
              134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
              Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
              Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
              der Europäischen Union (§ 135 GWB).
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Berlin, vertreten durch das
	      Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Berlin, vertreten durch das
	      Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Textilmaterialien Bastelperlen Basteldraht Knetmasse und Zubehör
            Beschreibung: Lieferung von Künstler- und Bastelbedarf für Schulen und Kindergarten
	    Interne Kennung: 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 37820000 Kunstbedarf
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages, in
            beiderseitigem Einverständnis, um ein Jahr
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/10/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 296 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 444 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung: Bietende, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche
            Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
            Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck  Wirt-235 Unteraufträge /
            Eignungsleihe  dem Angebot beizulegen oder  bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
            Eigenerklärung  dort entsprechende Angaben zu machen. Auf gesondertes Verlangen des
            Auftraggebers ist der Vordruck  Wirt-236 Verpflichtungserklärung  zu erbringen. Bei
	    Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
            zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die
            federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist der Vordruck  Wirt-238 Erklärung der
	    Bieter-, Bewerbergemeinschaft   abzugeben.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den
              Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-
	      Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen
              ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter
	      als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht:
              Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Nachweis einer über die jährliche Vertragslaufzeit gültigen
	      Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
              Personen und Sachschäden 2 Millionen EUR. Falls eine entsprechende Versicherung bei
              Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung
	      eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht,
	      dass die Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss
	      der Versicherungsschein nachgereicht werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/195156
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie
              Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist
              nachzufordern. // Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt
	      werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bietenden
	      /der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
              Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. // Der
              Auftraggeber wird für Bietende, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Abfrage bei dem
              Wettbewerbsregister und der EU-Sanktionsliste durchführen. // Angebote, die die
              Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 28/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Zusätzliche Informationen: 1. Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf
              https://www.berlin.de/vergabeplattform über das Bieterportal iTWO tender https://www.
	      meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich. Die Angebotsbearbeitung erfolgt mit
	      dem kostenlosen Bieterclient ava-sign, siehe Wirt-2121. Angebote, die per Fax oder per E-
              Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. // 2. Die rechtsverbindliche
	      Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform. // 3. Die Kommunikation
              erfolgt elektronisch über das Bieterportal iTWO tender. Bieterfragen oder Bieterinformationen
              im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die
              Vergabestelle zu übermitteln. // 4. Eine automatische Information über Änderungen oder
	      Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber.
              Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen
	      usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform , zu informieren. //
              5. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus
              anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu
	      kennzeichnen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
            sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
            Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
            gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
            geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
            134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
            Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
            Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	    Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
            Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
            der Europäischen Union (§ 135 GWB).
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
	    Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin,
	    vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin - Landesverwaltungsamt Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin
	    Registrierungsnummer: 11-1301542000-05
	    Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10707
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Landesverwaltungsamt Berlin
	    E-Mail: SBVinfo@lvwa.berlin.de
	    Telefon: 000
	    Sonstige Kontaktpersonen:
	    Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Berlin
	    Abteilung: Logistikservice
	    Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
	      Stadt: Berlin
	      Postleitzahl: 10707
	      Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: LS 16
	      E-Mail: magdalena.hajdel@lvwa.berlin.de
	      Telefon: 000
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
	    Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
	    Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
	    E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
	    Telefon: +49 30 9013 8316
	    Fax: +49 30 9013 7613
	    Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht
	    /vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4eba3e0-81a3-46d4-b096-db96c3ed9d00 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2025 14:32:00 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 119/2025
              Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/195156
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-406724-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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