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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  Gem. Wennigsen -Neubau Mensa - Stahlzargen und Türblätter - DEU-Wennigsen
Bauarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Dokument Nr...: 406068-2025 (ID: 2025062500441928317)
Veröffentlicht: 25.06.2025
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  DEU-Wennigsen: Deutschland  Bauarbeiten  Gem. Wennigsen -Neubau Mensa -
Stahlzargen und Türblätter
   2025/S 119/2025 406068
   Deutschland  Bauarbeiten  Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Stahlzargen und Türblätter
   OJ S 119/2025 25/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wennigsen (Deister)
	    E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Stahlzargen und Türblätter
	    Beschreibung: Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit
            Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Es handelt sich
            um ein Neubauprojekt. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des
            Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus
            zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss
            befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe
            und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume.
            Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand dieser
            Ausschreibung ist der Einbau von Stahlzargen und Türblättern.
	    Kennung des Verfahrens: d1e55ee4-4b12-4f6d-9a5b-11f62272c785
	    Interne Kennung: 371-25
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	    Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
            im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1
	    und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe-
            und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren
            ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
            Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das
	    wirtschaftlichste Angebot erteilt.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Bürgermeister-Klages-Platz 16
	    Stadt: Wennigsen
	    Postleitzahl: 30974
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	      Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5JPW
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe
            wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
            Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
	    (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
	    im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe
            wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
	    an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
	    Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
            oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. §
            6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB
            (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
            Betrug: § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263
            StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
            gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
            werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264
            StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
	    verwaltet werden.
            Korruption: § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299
            StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
            (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A:
            Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
            von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
            nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
            Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1
            Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
            Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
            Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A:
            Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
	    bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	    Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A:
            1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
	    Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
	      Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
	      Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU
              Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme
	      an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
              Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
              und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
	      Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
	      Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB
              /A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU
              Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e
              EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr. 5
              VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU Abs. 6
              Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU Abs.
              6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8.
              das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage
              ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Stahlzargen und Türblätter
	    Beschreibung: Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit
            Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Es handelt sich
            um ein Neubauprojekt. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des
            Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus
            zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss
            befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe
            und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume.
            Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand dieser
            Ausschreibung ist der Einbau von Stahlzargen und Türblättern.
	    Interne Kennung: 371-25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Bürgermeister-Klages-Platz 16
	    Stadt: Wennigsen
	    Postleitzahl: 30974
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbegrenzt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei Angebotsabgabe ist zwingend die GAEB-Datei ausgefüllt
	      abzugeben.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
            Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 1 VOB/A
            beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
	    ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
            durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
            zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
            (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
            Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
            eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
            Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	    Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
            zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung,
	    Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
	    Industrie- und Handelskammer.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
              abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
              abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit es Bauleistungen und andere
	      Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
              des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mit dem
              Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
              direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
              Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
              entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung
              (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
              anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
	      des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
              sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten
              Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
	      entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Beruft sich das Unternehmen zur
              Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
              Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
	      diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
              Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
              Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und
              diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht
              in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
              beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
              abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
              geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
	      mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2.
              Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Erklärung,
	      dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
              Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
              unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
	      Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
              Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
              eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
              Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	      Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
              zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter
	      Insolvenzplan. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das
	      Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
	      Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
              sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 3. Qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen
              zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das
              Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
              jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
              Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der
              Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
              Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu
              verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
              beizufügen: Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
              Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
              sind. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
              entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung
              (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
              anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
	      des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
              sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Referenzen über die Ausführung von
	      Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
              vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
              Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
              Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
              Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g.
              Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
	      vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
              beizufügen: Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung
              erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
              erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
              Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
              eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
              Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	      Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
              zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten 3
              abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
	      nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich
              das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
              jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
              Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5JPW
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5JPW
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5JPW
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17
              VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
              Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
              Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die
              Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
              zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
              Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) 1Der öffentliche
              Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der
              Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
              oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben
              oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
              unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
              sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung),
	      es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur
	      Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende
              Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des §
              13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für
	      Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und
              sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die
              Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit
              dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne
              Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert
              den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die
              Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von
              Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in
	      der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine
	      Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden
              Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
	      Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
              vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die
	      nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot
              auszuschließen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 24/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
              öffentlichen Auftraggebers.
              Zusätzliche Informationen: Die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die Beteiligung
              von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bietergemeinschaften sind zulässig. Erklärung
              gemäß Formblatt 234 oder entsprechende Eigenerklärung sind mit dem Angebot
              einzureichen. Die Bieter haben anzugeben, welche Teile des Auftrags sie unter Umständen
              als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die
              Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die
              Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands
              beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Die
              Vertragsbedingungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für
              sämtliche Unterbeauftragungen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist die Erklärung
              nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG (Nachweis der
              vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, der nicht älter
	      als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Finanzielle Vereinbarung: Zahlung (§ 16 VOB/B): Aufgrund der besonderen Natur oder
              Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer
              1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf
	      60 Tage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
	    Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
            Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
            geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird,
            ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer
            Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
              Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag
              schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes
	      Begehren enthalten.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt
	      Rechts- und Steuerkanzlei
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Wennigsen (Deister)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wennigsen (Deister)
	    Registrierungsnummer: 032410020020-0-05
            Postanschrift: Hauptstraße 1-2
	    Stadt: Wennigsen (Deister)
	    Postleitzahl: 30974
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
	    Telefon: +49 511220074-66
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
	    Registrierungsnummer: DE259528735
            Postanschrift: Theaterstraße 16
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30159
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
	    Telefon: +49 511220074-66
	    Fax: +49 511220074-99
	    Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
            für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131-153306
	      Fax: +49 4131-152943
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 079abe0e-c2e6-49ad-87ef-70ffec832aae - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2025 10:27:48 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 119/2025
              Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5JPW
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5JPW/documents
http://www.bbt-kanzlei.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-406068-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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