Titel :
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DEU-Schmallenberg - Deutschland Brunnenbohrung Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042501025288058 / 269091-2025
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Veröffentlicht :
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25.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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19.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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27.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45120000 - Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45262220 - Brunnenbohrung
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DEU-Schmallenberg: Deutschland Brunnenbohrung Offenes Verfahren:
Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
2025/S 81/2025 269091
Deutschland Brunnenbohrung Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg
in Schmallenberg, Messstellenbau
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schmallenberg
E-Mail: vergabestelle@schmallenberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg,
Messstellenbau
Beschreibung: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Messstellenbau
Kennung des Verfahrens: 7e7c7118-d34a-4fe6-9cf6-045d81d27993
Interne Kennung: 25055/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262220 Brunnenbohrung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kutscherweg 1 (Gewerbegebiet Auf der Lake)
Stadt: Schmallenberg
Postleitzahl: 57392
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRMYT4VY0E79 Der
Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den
Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem
Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw.
Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber
aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen
können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de)
abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in
digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise
und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen
wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als
auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf.
ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte
und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen
haben. Feststellung der Eignung der Bieter: Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der
Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien: Das
der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien: - Formale Kriterien -
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Technische und personelle Qualifikationen - Fachliche
Qualifikationen - Angabe von Referenzobjekten Zu den genannten Kriterien sind im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter in den entsprechend angegebenen
Formblättern die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten
Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der
Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die
entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage
für die Eignungswertung. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder
Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und
dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der
Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht
fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im
Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von
Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im
Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der
Erläuterung haben. Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand
Zuschlagskriterien: Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand
der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Als Zuschlagskriterium im Rahmen der
Angebotswertung wird folgende festgelegt: Zuschlagskriterium: Gewichtung: günstigster
Angebotspreis 100 %
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Nach §
123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung
einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter
Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel
usw.).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
Bestechung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller
und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Das Nichtentrichten von Steuern
oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach der
Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen
vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen
umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Schweres berufliches Fehlverhalten: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist jedes
fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden
Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im
engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das
Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung
festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - Forposta , Rn. 27.) Schwer ist
eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen
hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 -
VK 2-21/09)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Offenes Verfahren: Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg,
Messstellenbau
Beschreibung: Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung
eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung
und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau
der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der
Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt.
Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum
Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt
werden. In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor, die
nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durch Multi-Phasen-Extraktion
(MPE) saniert werden soll. Hierfür sind rund 600 Messstellen zu errichten und nach Abschluss
der Sanierungsmaßnahme zurückzubauen. Der Gebäuderückbau (inkl. Entsiegelungen) im
Bereich der geplanten Messstellen wird vor Beginn der Bohrarbeiten abgeschlossen sein. 1
psch Baustelleneinrichtung 1 psch Schwarz-Weiß-Einrichtung stellen und vorhalten 360 m
Bauzaun aufstellen, vorhalten und räumen 1 psch Anschlussverteilerschrank (inkl. Erstellung
des Netzanschlusses) liefern und vorhalten 600 Stck Einrichten des Bohrgerätes 3.000 m
Trockenbohrung 600 Stck Boden- und Messstellenklappen liefern und einbauen 2.600 m
Filterrohr DA63 HDPE liefern und einbauen 690 m Vollrohr DA63 HDPE liefern und einbauen
2.730 m Filtersand liefern und einbauen 270 m quellende Tonabdichtung liefern und einbauen
600 Stck Klarpumpen von Messstellen 600 Stck Rückbau von Messstellen 210 to
Bodenaushub DK I bis DK III
Interne Kennung: 25055/2025
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262220 Brunnenbohrung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kutscherweg 1 (Gewerbegebiet Auf der Lake)
Stadt: Schmallenberg
Postleitzahl: 57392
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 180 Tage
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Formale Kriterien, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): 1.1. Angaben zum Bieter bzw. Bietergemeinschaft 1.2.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen 1.3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs.
3 Verordnung (EU) 2022/576 1.4. Nachweis Betriebshaftpflicht / Umweltversicherung 1.5.
Kriterien nach §6a VOB/A (2019): Insolvenzverfahren und Liquidation 1.6. Kriterien nach §6a
VOB/A (2019): Unbedenklichkeitserklärungen 1.7. Kriterien nach §6a VOB/A (2019):
Unbedenklichkeitserklärungen 1.8. Kriterien nach §6a VOB/A (2019): vergleichbare
Leistungen in den letzten 3 Jahren 1.9. Eintragung ins Berufsregister 1.10. Anmeldung bei
Berufsgenossenschaft
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: 2. Technische und personelle Qualifikationen (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): 2.1. Erklärung zur Bauausführung mit Angabe der Eigen- und
Fremdleistungen 2.2. Unternehmensbezogene Qualifikation 2.3. Personenbezogene
Qualifikationen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 3. Fachliche Qualifikationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten für die Errichtung von
Grundwassermessstellen aus den letzten 3 Jahren (sowohl aus dem öffentlichen als auch
dem privatwirtschaftlichen Bereich zulässig). Die Stadt Schmallenberg behält sich vor, die
Referenzen nachzuprüfen, hierfür sind auskunftsberechtigte Ansprechpersonen zu nennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRMYT4VY0E79/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRMYT4VY0E79
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro
hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die
Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines
Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der
übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von
3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2025 11:30:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder
Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und
dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der
Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht
fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im
Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von
Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im
Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der
Erläuterung haben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2025 11:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der
zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig , immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und
Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit
gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Schmallenberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Schmallenberg
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schmallenberg
Registrierungsnummer: 05958004004-31001-70
Postanschrift: Unterm Werth 1
Stadt: Schmallenberg
Postleitzahl: 57392
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@schmallenberg.de
Telefon: +49 29729800
Internetadresse: http://www.schmallenberg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a748b7b3-d953-4997-aa57-2e7bd6e3c2d8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2025 11:33:15 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 81/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRMYT4VY0E79/documents
http://www.schmallenberg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-269091-2025-DEU.txt
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