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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042500435186067 / 267705-2025
Veröffentlicht :
25.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
26.05.2025
Angebotsabgabe bis :
26.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
92620000 - Sportbezogene Dienstleistungen
DEU-Hamburg: Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Unterstützung
bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative

2025/S 81/2025 267705

Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Unterstützung bei der Durchführung der BGW
Kletterinitiative
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung: Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz,
wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese
Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des
Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn
dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die
Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der
Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am
Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren
Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern
ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander
zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die weiteren Informationen ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen
Kennung des Verfahrens: 7ed893df-1dd7-45c3-802a-4c0398c517b4
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es liegen Ausschlussgründe gem. § 123
Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vor. Es liegen Ausschlussgründe gem. § 19 Mindestlohngesetz MiLoG,
§ 21 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG, § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz A-EntG, § 98 c Aufenthaltsgesetz AufenthG, § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG vor.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung: Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz,
wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese
Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des
Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn
dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die
Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der
Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am
Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren
Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern
ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander
zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen
mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven
Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten
sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention
wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung
erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll
eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen,
Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur
selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der
Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren
des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert
werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt,
sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im
Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten,
Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass
alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im
Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen,
Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives
Klettern mit verschiedenen Modulen bieten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung: 2025-43

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E95892445

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E95892445
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß
§ 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative Modul B Los 2
Beschreibung: Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz,
wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese
Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des
Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn
dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die
Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der
Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am
Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren
Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern
ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander
zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen
mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven
Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten
sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention
wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung
erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll
eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen,
Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur
selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der
Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren
des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert
werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt,
sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im
Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten,
Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass
alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im
Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen,
Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives
Klettern mit verschiedenen Modulen bie-ten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung: 2025-43

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E95892445

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E95892445
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß
§ 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: 040202071537
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e33e7f79-b7aa-42d4-9690-7424c6b16a72 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 13:45:22 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 81/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2025

Referenzen:
https://www.subreport.de/E95892445
http://www.bgw-online.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-267705-2025-DEU.txt

 
 
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