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Ausschreibung: Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen - DE-Esslingen
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 801602-2021 (ID: 2021123011560931772)
Veröffentlicht: 30.12.2021
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Öffentliche Ausschreibung nach UVgO für die Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen
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Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
für die Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen
Vergabenummer: 62102/2021/01 (bitte stets angeben)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde
Stelle: Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstr.1
73734 Esslingen
Stelle, bei der die Angebote ein zureichen sind: Jobcenter Landkreis Esslingen
Postfach 200163
73712 Esslingen
Zuschlag erteilende Stelle: Geschäftsführung des Jobcenters Landkreis Esslingen
2) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung
3) Form, in der die Angebote
einzureichen sind: Angebote in Papierform (in deutscher Schrift),
elektronische Angebotsabgabe nicht möglich
4) Art und Umfang der Leistung: Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen
Ort der Leistung: Abholung der Briefsendungen in der Poststelle des
Jobcenters am Standort Esslingen
(Uhlandstr.1,73734 Esslingen )
5) Art und Umfang der Lose: keine Losbildung
6) Ausführungs- und Lieferfrist: 01.04.2022 31.12.2024
7) Anschrift der Stelle, die die
Vergabeunterlagen herausgibt: Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstr.1
-Vorzimmer
73734 Esslingen
Tel. Nr.: 0711/ 90654 436 oder -435
8) Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert
werden können: 28.01.2022 - Bitte berücksichtigen Sie die Angebotsfrist
9) Anschrift der Stelle, bei der die
Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstr.1
-Büro der Geschäftsführung
73734 Esslingen
10) Ablauf der Angebotsfrist: 28.01.2022, 24:00 Uhr
11) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Nach 17 VOL/B und den Vertragsbedingungen des
Jobcenters Landkreis Esslingen
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11) Mit dem Angebot vorzulegende
Unterlagen: - Lizenzurkunde gem. 5 Postgesetz
- aktueller Handelsregisterauszug
-Referenzliste bzgl. vergleichbarer Dienstleistungen
-Erklärung zum Umsatz des Unternehmens der letzten 3
Jahre bzgl. der ausgeschriebenen Dienstleistung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes
-Bonitätserklärung der Hausbank
-Mitgliedsbescheinigung in der Berufsgenossenschaft
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister
-unterschriebene zusätzliche Bedingungen des Jobcenters
12) Zuschlags- und Bindefrist: 25.02.2022
13) Besonderer Hinweis: Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots
auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
(19 VOL/A)
14) Weitere Angaben: Angebotspreise sind Festpreise und gelten für die gesamte
Vertragslaufzeit
Esslingen, den 28.12.2021
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Ausschreibung über die Vergabe der Zustellung von
Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen für das Jobcenter
Landkreis
Esslingen, Uhlandstr.1, 73734 Esslingen
für den Zeitraum vom 01.04.2022 31.12.2024
Vergabenummer: 62102/2021/01
Hinweis:
Bitte reichen Sie die kompletten Vergabeunterlagen ausgefüllt und unterzeichnet an die
unter Teil A Allgemeine Hinweise II Nr. 1 angegebene Postanschrift ein.
Die Beantwortung der Fragestellungen ist in gleicher Reihenfolge wie in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt aufzulisten
und erfolgt auf einem gesonderten Blatt unter
Angabe der jeweiligen Nummerierung.
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Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Hinweise ........................................................................................................
5
B. Leistungsbeschreibung ..................................................................................................... 6
C. Leistungsumfang
.............................................................................................................. 7
D. Leistungsverzeichnis für Briefbeförderung .......................................................................15
E. Nachweise zur Bietereignung...........................................................................................17
F. Weitere Vertragsbestimmungen .......................................................................................20
G. Zusätzliche Bedingungen des Jobcenters Landkreis Esslingen .......................................25
H. Bewertungsmatrix
............................................................................................................26
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A. Allgemeine Hinweise
Im nachfolgenden Text wird der Auftraggeber mit AG und der Bieter mit AN (für Auftragnehmer) bezeichnet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) finden keine Anwendung.
Bedient sich der AN zur Auftragserfüllung an Leistungen der Deutschen Post AG, zu der
diese laut Postgesetz verpflichtet ist, werden in diesem Sonderfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
akzeptiert.
Allgemeines:
I. Rechtliche Grundlagen dieses Vergabeverfahrens sind die Bestimmungen
- der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Grundlagen des Bürgerliches
Gesetzbuches (BGB)
- die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung (VOL A/B)
- Leistungsbeschreibung (B)
- Leistungsverzeichnisses (D)
- weitere Vertragsbestimmungen (F)
- die zusätzlichen Bedingungen des Jobcenters Landkreis Esslingen (G)
- die Angebotsunterlagen des Anbieters
II. Auftraggeber und Ansprechpartner
1. Auftraggeber:
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
2. Ansprechpartnerin:
Frau Nebiye Demirezen
Sachbearbeiterin Büro der Geschäftsführung
E-Mail: Jobcenter-Esslingen.Buero-der-Geschaeftsfuehrung@jobcenter-ge.de
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstr. 1
73734 Esslingen
III. Vergabeverfahren
Es wird eine öffentliche Ausschreibung gemäß der Unterschwellenvergabeverordnung
(UVgO) durchgeführt.
I. Kommunikation
1. Die ausschließliche Verfahrenssprache ist Deutsch.
2. Angebote sind in Deutsch abzugeben und schriftlich zu der vom Auftraggeber angegebenen Adresse (vgl. oben A.II.1.)
einzureichen. Die Angebote sind in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen.
3. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bieter mit Ausnahme der Verhandlungsgespräche mit dem Auftraggeber
ausschließlich über den in A.II.2. genannten Ansprechpartner in Textform kommunizieren.
II. Bieterfragen
Die Bieter sind verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich auf etwaige Unklarheiten,
Lücken, Widersprüche oder Fehler in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen hinzuweisen.
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Bieterfragen sind ausschließlich an den in Teil A Allgemeine Hinweise II Nr.2 genannten Ansprechpartner in Textform zu stellen.
III. Losbildung
Der Auftrag wird nicht in Lose unterteilt.
IV. Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge, die von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind nicht zugelassen.
V. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen sowie Kosten, die Bietern bei der Angebotserstellung und der Beteiligung am Vergabeverfahren entstehen, werden
nicht erstattet.
VII. Gegenstand des Vergabeverfahrens
Die Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm und Paketen für das Jobcenter
Landkreis Esslingen. Bezüglich Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil
B) verwiesen.
VIII. Verfahrensablauf
1. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung.
2. Die Frist zur Abgabe des Angebots läuft bis 28.01.2022, 24:00 Uhr.
3. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote geöffnet,
geprüft und anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien bewertet.
4. Die Bindefrist aller Angebote endet am 25.02.2022.
5. Das Vergabeverfahren endet mit der Zuschlagserteilung. Über den erteilten Zuschlag werden die Bieter schriftlich informiert.
B. Leistungsbeschreibung
I. Bezeichnung der Leistung
Briefsendungen
- Gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000
Gramm und Paketen auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(Bundesnetzagentur) gemäß 5 Abs. 1 und
6 Postgesetz (PostG)
- Das jährliche Postaufkommen beträgt ca. 115.000 Briefsendungen und ca. 250 Paketsendungen. Bei den Mengenangaben handelt es
sich um Schätzungen, die
Schwankungen unterliegen können. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht.
- Vom jährlichen Postaufkommen entfallen auf Empfänger im Großraum Stuttgart ca.
75%, auf Empfänger in Baden-Württemberg ca. 20% und auf Empfänger bundesweit
ca. 5%.
- Von der Poststelle des Jobcenters Landkreis Esslingen wird der Postausgang kuvertiert als Mischpost (unterschiedliche
Gewichte, unterschiedliche Formate, unterschiedliche Postleitzahlenbereiche usw.) an den AN übergeben.
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II. Ort der Ausführung
Das Zustellgebiet umfasst die flächendeckende Zustellung im Großraum Stuttgart, welcher das Stadtgebiet Stuttgart und die
Gebiete der Landkreise Esslingen, Rems-MurrKreis, Böblingen, Ludwigsburg, Göppingen, Tübingen und Reutlingen umfasst. Im
Gebiet
des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Zustellung entweder durch eigenes Personal
oder über Subunternehmer, Kooperationspartner oder die Deutsche Post AG.
C. Leistungsumfang
Leistungsumfang (A-Kriterien):
Hinweis: Die im Leistungsumfang angegebenen, folgenden Kriterien sind A-Kriterien,
d. h. Mindestbedingungen. Der Anbieter muss diese in jedem Fall erfüllen. Ist dies nicht
möglich, scheidet das Angebot aus, da es nicht dem Mindeststandard entspricht (Ausschlusskriterien).
1. Zum Leistungsumfang gehören (A-Kriterien):
- werktäglich Mo. Do. zwischen 14.45 Uhr 15:00 Uhr und Fr. zwischen 11:30 Uhr
12:30 Uhr (Poststelle) Abholung der Mischpost beim AG, Frankierung und fristgerechte Zustellung. Ausgenommen davon sind der
24. und 31.12. eines Jahres und
die gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg. Wenn für den AN eine andere Abholung erforderlich ist, muss dies mit dem AG
vereinbart werden. Eine Änderung der
Abholzeiten ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AG möglich.
- kostenlose Bereitstellung von Transportbehältern, Geräten und sonstigen Hilfsmitteln,
die zur Auftragsabwicklung erforderlich sind.
- Der AN garantiert die Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgebiet) spätestens an den auf die Abholung
folgenden 2 Werktagen (E + 2) für mindestens 90% der Sendungen, für die restlichen Sendungen maximal E + 3 (3 Werktage nach
Abholung).
- Darüber hinaus sichert er eine Rücklaufquote (Redressquote) von maximal 3 % der
jeweiligen Sendungsarten zu, sofern er die Nichtzustellung zu verantworten hat.
- Er garantiert grundsätzlich die Rückgabe von nicht zustellbaren Sendungen an den
AG nach dem 2. Zustellversuch wegen z. B. Anschriftenänderung, fehlerhafter Anschriften, Unzustellbarkeit etc., auch wenn er
die Nichtzustellung nicht zu vertreten
hat.
- Zur Abnahme der Leistung und zur Kontrolle, ob die garantierte Laufzeit E + 2 (Zustellung am zweiten Tag nach Abholung) von
mindestens 90% aller Briefsendungen
eingehalten wird, hat der AN in den ersten 6 Monaten des Ausschreibungszeitraumes
dem AG die Menge der zugestellten Briefsendungen mit deren Laufzeit sowie der
nicht zugestellten Briefsendungen pro Monat mitzuteilen. Aus der Aufstellung muss
ersichtlich sein, ob die vertraglich garantierte Laufzeit eingehalten wurde. Werden die
Zustellmengen und Laufzeiten vom AN nicht erbracht, gilt die vertraglich garantierte
Laufzeit von E + 2 für mindestens 90% der Sendungen als nicht erfüllt. Vertragskündigung oder die vertraglich vereinbarte
Vertragsstrafe können in diesem Fall vom AG
gefordert werden. Die Meldung kann der AG während der Vertragslaufzeit zur Kontrolle der Leistung jederzeit anfordern. Dabei
gelten die o. g. Bedingungen.
- Der AN trägt die Kosten für Nach- und Stundungsentgelte der Deutschen Post AG für
falsch zugestellte Briefsendungen.
- Der AN führt für den AG eine kostenlose Ermittlung und Mitteilung von Nachsendeadressen durch. Ist eine Sendung wegen
fehlerhafter Adressierung nicht zuzustellen, so
ermittelt der AN für den Auftraggeber die neue Adresse und stellt die Briefsendung an
die neue Adresse zu.
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Mindestanforderungen:
Eigene Adressdatenbank mit Fortschreibung/Pflege der Daten
Datenermittlung über allgemein zugängliches, elektronisches Telefonbuch (Internetrecherche)
Umzugsdatenbank Deutsche Post AG
- Das Frankieren der Sendungen ist durch den AN so vorzunehmen, dass der Empfänger den Beförderer (AN) und den Absender (AG)
zweifelsfrei erkennen kann.
- Es erfolgt eine monatliche Abrechnung und Rechnungslegung an den AG.
- Für Reklamationen steht eine zentrale Servicetelefonnummer zur Verfügung. Diese
ist mindestens von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr 16.00 Uhr besetzt.
2. Beim Briefversand gilt (A-Kriterien):
- kostenlose Nachsendung an den Empfänger, sollte dem AN die neue Anschrift bekannt sein bzw. sollte er sie ermitteln können.
In diesem Fall erfolgt ein zweiter, kostenloser Zustellversuch durch den AN an die neue Adresse
- unzustellbare Sendungen müssen dem AG mit dem Grund der Unzustellbarkeit wieder übergeben werden. Der Grund (Adresse
falsch, unbekannt verzogen usw.) ist
dem AG auf dem Briefkuvert schriftlich mitzuteilen.
- Die Rückgabe unzustellbarer Sendungen muss spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Feststellung der Unzustellbarkeit
erfolgen.
- wöchentliche Abholung der von den Empfängern nicht entgegen genommenen und
zurück geleiteten Briefsendungen, die nicht von der Deutschen Post AG versandt
wurden und dennoch in deren Besitz gelangt sind (Fundbrief). Die Sendungen sind
an den AG zurückzuleiten.
3. Personelle Voraussetzungen (A-Kriterien):
- Der AN und seine Mitarbeiter verpflichten sich, während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses über die Ihnen bei der Ausübung der Dienstleistung bekannt
gewordenen Angelegenheiten und Sachverhalte, deren Geheimhaltung gesetzlich
vorgeschrieben ist, Verschwiegenheit zu bewahren. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Der AN hat
sicherzustellen, dass die Verpflichtung seiner
Mitarbeiter zur Geheimhaltung auch bestehen bleibt, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen ihm und seinem Mitarbeiter
beendet wird. Diese Regelung gilt auch
für die Kooperationspartner und Subunternehmer des AN. Dies sichert der AN mit
Abgabe seines Angebotes zu.
- Der AN ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige, geeignete und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen.
Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen und eine ausreichende Lesekompetenz in Deutsch aufweisen. Diese Personen
müssen weitergebildet werden und über gute territoriale Kenntnisse verfügen.
- Der AN gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen
Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und
Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich des AG erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte
weitergegeben oder in einer sonstigen Art
und Weise verwendet werden. Dies sichert der AN mit der Abgabe des Angebotes
ausdrücklich zu.
- Der AN sichert ein der Dienstleistung entsprechendes äußeres Erscheinungsbild und
Auftreten seiner Mitarbeiter zu.
- Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes lizenzpflichtigen Postdienstleistungen ist der AN Inhaber der durch die
Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen, die Gegenstand dieses Auftrages sind ( 5 und 6 Postgesetz). Dies sichert der
AN mit der Abgabe seines Angebotes ausdrücklich zu. Dies ist durch eine beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen (s.
Nachweise der Bietereignung). Den
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Widerruf oder die Änderung der Lizenz hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich
mitzuteilen
Hiermit wird bestätigt, dass die A-Kriterien durch den AN erfüllt werden:
__________________________ __________________________
Ort, Datum Firmenstempel/aut. Unterschrift
Erweiterter Leistungsumfang (B-Kriterien):
Bei den nachstehend genannten B-Kriterien handelt es sich um Vertragsbedingungen,
die der Anbieter erfüllen kann, aber nicht muss. Kann er diese so nicht anbieten, führt
dies nicht zum Ausschluss seines Angebotes. Die Erfüllung der B-Kriterien erhöht die
Qualität der Dienstleistung. Kann er diese anbieten, so fließt dies in die Wertung des
Angebotes entsprechend der Bewertungsmatrix ein.
Zu folgenden nachstehenden Fragen bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme. Dabei
sind auch die evtl. anfallenden Kosten für die Serviceleistungen darzustellen.
Hinweis: Bitte füllen Sie die nachfolgend dargestellten Felder aus:
Briefsendungen B-Kriterien
1. Laufzeitverkürzung und Sendungsverfolgung:
a. Laufzeitverkürzung Menge der Sendungen mit Laufzeit E + 1
Der Auftragnehmer garantiert die Zustellung über die Forderung E+ 2 (s. Leistungsumfang A-Kriterien) hinaus im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland innerhalb von einem Werktag (E + 1) für den Bereich/die Bereiche:
Bitte ankreuzen durch AN:
Großraum Stuttgart (s. Definition B. Leistungsbeschreibung Nr. II Ort der Ausführung ca. 75% der Sendungen)
Baden-Württemberg (ca. 20% der Sendungen)
Restliches Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ca. 5% der Sendungen)
Hinweis: Ist eine Laufzeitverkürzung nur für einen Teil der angegebenen Gebiete
möglich, ist in einer Anlage zum Angebot anzugeben, für welche Landkreise im Großraum Stuttgart (s. Definition B.
Leistungsbeschreibung Nr. II Ort der Ausführung) eine
Laufzeitverkürzung möglich ist bzw. für wie viel Prozent der Postleitzahlenbereiche in
Baden-Württemberg bzw. in der Bundesrepublik Deutschland eine Laufzeitverkürzung
möglich ist.
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b. Umfang der Sendungsverfolgung
Es ist anzugeben, ob es eine Sendungsverfolgung beim normalen Briefversand gibt
und wie diese ausgestaltet ist:
- Wird die Übergabe der Briefsendungen vom AG an den AN dokumentiert, d. h. werden die Briefsendungen im Anschluss an die
Übergabe markiert und mit der Adresse
gespeichert, so dass die Daten später abgerufen werden können?
- Wie wird der Verbleib der Briefsendung durch den AN dokumentiert (Laufzeiten/Registrierung der Briefsendung/ Übergabezeiten)?
- Werden die Briefsendungen (z. B. per Barcode) eindeutig markiert und elektronisch erfasst?
- Erfolgt eine Sendungsverfolgung außerhalb des eigenen Zustellbereiches maximal
bis zur Übergabe an den Subunternehmer oder Kooperationspartner?
- Erfolgt die Sendungsverfolgung lückenlos, d. h. von der Übergabe des AG an den AN
bis zur Zustellung an den Adressaten?
2. Qualitätssicherung/Reklamation
a. Qualitätsmanagementsystem
- Wendet der AN ein Qualitätsmanagementsystem an?
- Handelt es sich um ein eigenes, firmeninternes Qualitätsmanagementsystem?
- Gibt es eine übergeordnete, neutrale Kontrollinstanz mit regelmäßiger Auditierung für dieses firmeninterne
Qualitätsmanagementsystem?
- Erfolgen die Qualitätssicherung bzw. die Durchführung des Qualitätsmanagements durch eine neutrale, externe, in diesem
Bereich allgemein anerkannte
Firma? Bitte nennen Sie uns Name und Adresse der beauftragten Firma.
- Eine schriftliche Erläuterung des Konzeptes zur Qualitätssicherung (z.B. Angaben zur Sendungsverfolgung,
Adressenermittlung, Testsendung, Kundenbefragung, Reklamationsquote usw.) ist dem Angebot beizulegen. Darin ist auf folgende
Fragen einzugehen:
o Wie sichert der Anbieter die Qualität seiner Leistung und verbessert diese
weiter?
o Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
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b. Reklamationen:
- Zu welchen Zeiten ist die zentrale Servicenummer (s. A-Kriterien) über die unter den
A-Kriterien genannten Mindestservicezeiten hinaus zu erreichen?
- Ist ein kompetenter, deutschsprachiger Ansprechpartner in örtlicher Nähe zum AG
verfügbar? Geben Sie bitte die Kontaktdaten und die Adresse an.
- Wie viele Briefsendungen kommen im Schnitt auf einen Reklamationssachbearbeiter?
- In welcher Zeit werden Reklamationen im Durchschnitt bearbeitet?
- Welche Kompetenzen hat die Reklamations- bzw. Servicestelle? Kann sie Veränderungen im Betriebsablauf vornehmen?
3. Ermittlung von Nachsendeadressen, Zweiter Zustellversuch, geringere fehlerhafte
Zustellquote
a. Ermittlung Nachsendeadressen:
- Welche Möglichkeiten hat der AN über die geforderte Mindestanforderung (A-Kriterien) hinaus, um Adressen von Sendungen zu
ermitteln, bei denen der erste Zustellversuch erfolglos war?
- Welche Hilfsmittel werden dafür vom AN eingesetzt bzw. stehen diesem über den geforderten Mindeststandard (s. A-Kriterien)
zur Verfügung?
- Meldet der AN ermittelte, korrekte Adressen an den AG weiter und wenn ja in welcher
Form (schriftlich, elektronisch)?
b. Zweiter Zustellversuch
Zwischen erfolglosem erstem Zustellversuch und dem zweiten Zustellversuch liegen
maximal __________ Tage. Ist ein zweiter Zustellversuch nicht möglich, erfolgt die
Rückgabe der Briefsendung an AG innerhalb von _________ Tagen.
c. Garantie einer geringeren fehlerhaften Zustellquote als die garantierten 3%
Der Auftragnehmer garantiert eine fehlerhafte Zustellquote unter der vorgegebenen
Quote von 3% der Sendungen (A-Kriterien) und zwar in Höhe von maximal
___________ % der vom AG übergebenen Sendungen.
Die geringere fehlerhafte Zustellquote ist durch entsprechende Messungen im Qualitätsmanagementsystem für die derzeitige
Leistungserbringung für andere Kunden
nachzuweisen und dem Angebot beizulegen. In den ersten sechs Monaten ist durch
Messprotokolle im Qualitätsmanagementsystem die Einhaltung der garantierten Zustellquote nachzuweisen.
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4. Eingesetzte Mitarbeiter
a. Einstellungs- und Auswahlmethodik der Mitarbeiter
- Wie erfolgt die Auswahl der Mitarbeiter?
- Welche Qualifikationen bzw. Voraussetzungen müssen diese erfüllen?
- Wie werden Lesekompetenz und Kenntnis der deutschen Sprache abgeprüft?
- Wird ein Einstellungstest durchgeführt, in dem Lesekompetenz und die Kenntnis der
deutschen Sprache abgeprüft und bewertet werden?
b. Qualifikation/Fortbildung/Ortskenntnis/Fluktuation
Qualifikation
o Welche Grundausbildung (Grundschulung) erhalten die Zusteller insbesondere auch im Hinblick auf Datenschutz und Postgeheimnis?
o Erfolgt die Grundschulung außerhalb des Unternehmens durch eine externe
Firma oder werden die Mitarbeiter durch Kollegen angeleitet und eingewiesen?
o Erfolgt nach der Grundausbildung ein Abschlusstest, in dem die erworbenen
Fähigkeiten geprüft werden?
Fortbildung
o Wie häufig und in welchen Zeitabständen werden die Mitarbeiter im Bereich
der Briefzustellung fortgebildet?
o Wie und wie oft werden die Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen
(Datenschutz, Postgeheimnis, gesetzliche Vorgaben usw.) informiert und geschult?
Ortskenntnis
o Wie lange ist Ihr Unternehmen bereits im lokalen Markt tätig?
o Haben die Zusteller einen festen Zustellbezirk?
o Wie werden Vertretungen bei Personalausfall organisiert?
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Fluktuation
o Seit wann sind die eingesetzten Mitarbeiter im Großraum Stuttgart insbesondere im Landkreis Esslingen im Bereich der
Briefzustellung tätig
o Wie hoch ist die Fluktuation der Mitarbeiter. Wir erwarten auch eine Aussage
über die Anzahl der eigenen Mitarbeiter im Briefzustellungsbereich und der
Anzahl der Mitarbeiterwechsel pro Jahr.
c. Menge der Sendungen mit eigenem Personal
Der Auftragnehmer garantiert eine Zustellung mit eigenem Personal oder Personal eines
Mutter- oder Tochterunternehmen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich/die Bereiche:
Bitte ankreuzen durch AN:
Großraum Stuttgart (Definition s. B. Leistungsbeschreibung Nr. II Ort der Ausführung ca. 75% der Sendungen)
Baden-Württemberg (ca. 20% der Sendungen)
Restliches Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ca. 5% der Sendungen)
Hinweis: Ist eine Zustellung mit eigenem Personal nur für einen Teil der angegebenen
Gebiete möglich, ist in einer Anlage zum Angebot anzugeben, für welche Landkreise
im Großraum Stuttgart (Definition s. B Leistungsbeschreibung Nr. II Ort der Ausführung) eine Zustellung durch eigenes
Personal möglich ist bzw. für wie viel Prozent der
Postleitzahlenbereiche in Baden-Württemberg bzw. in der Bundesrepublik Deutschland eine Zustellung mit eigenem Personal
möglich ist.
d. Kundenbetreuer Kenntnisse und Erfahrung
o Steht ein fachlich gut ausgebildeter, deutschsprachiger Kundenbetreuer zur
Verfügung (Angabe Name und Kontaktdaten inkl. Telefonnummer)?
o Wie lange betreut er die ausgeschriebene Dienstleistung bereits?
o Welche Qualifikation hat der Kundenbetreuer im Bereich der Briefzustellung?
Wie wurde er im Bereich Datenschutz und Postgeheimnis geschult?
o Zu welchen Zeiten ist der Kundenbetreuer erreichbar?
o Welche Möglichkeiten hat der Kundenbetreuer auf den Betriebsablauf im Unternehmen Einfluss zu nehmen?
o Kann er Änderungen beim Personal veranlassen?
o Kann er Sendungsverfolgungen vornehmen lassen?
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5. Versicherung
Der AN hat anzugeben ob bezüglich der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung ein Versicherungsschutz besteht.
Es ist anzugeben ob ein Versicherungsschutz besteht
o in Form einer Vermögensschadensversicherung mit der Höhe der Versicherungssumme
o in Form einer Verkehrshaftpflichtversicherung mit der Höhe der Versicherungssumme
o Der Nachweis erfolgt durch eine beglaubigte Kopie des Versicherungsscheins.
o Besteht eine entsprechende Versicherung, hat der AN im Schadensfall die
Schadensmeldung an die Versicherung in Kopie als Nachweis dem AG zuzusenden.
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D. Leistungsverzeichnis für Briefbeförderung
Die angebotenen Preise (= Einheitspreise) sind als Nettopreise und in der Währungseinheit Euro in das Leistungsverzeichnis
einzutragen und haben grundsätzlich für die
gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit. Sind bestimmte Positionen mehrwertsteuerfrei ist
dies zu vermerken.
Die Spalte Einzelpreis/Sendung bezieht sich bei einem Angebot in Form der Gesamtleistung nicht nur auf das jeweilige Porto der
Sendungsarten, sondern es sind die endgültigen Preise einzutragen. Darin müssen alle Kosten für die Abholung, Beförderung,
Vorarbeiten, Frankierung und Zustellung der Sendungen enthalten sein. Anfallende
Kosten z. B. für die Bereitstellung von Behältnissen, Kosten für die Bereitstellung von
statistischen Daten, die Rechnungsstellung und dgl. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Mehr- und Mindermengen bedingen keine Änderung der Einheitsstückpreise. Im Falle
der Zusendung über die Deutsche Post AG gelten die Angebotspreise sowie die angebotenen Laufzeiten dieses Angebots.
Angebot in Form der Gesamtleistung Briefversand
Briefart (Formate, Gewichtsklassen, Sendungsmenge)
Einzelpreis/ Sendung (netto) in
Gesamtpreis (netto)
in
1. Standardbrief Gewicht bis 20 g
Mindestmaße: Länge 140 mm x Breite 90 mm
Höchstmaße: Länge 235 mm x Breite 125 mm x
Höhe 5 mm
abweichende Maße bitte hier angeben:
Sendungsmenge ca. 55.000 Stück/Jahr
2. Kompaktbrief Gewicht bis 50 g
Mindestmaße: Länge 100 mm x Breite 70 mm
Höchstmaße: Länge 235 mm x Breite 125 mm x
Höhe 10 mm
abweichende Maße bitte hier angeben:
Sendungsmenge ca. 15.000 Stück/Jahr
3. Großbrief Gewicht bis 500 g
Mindestmaße: Länge 100 mm x Breite 70 mm
Höchstmaße: Länge 353 mm x Breite 250mm x
Höhe 20 mm
abweichende Maße bitte hier angeben:
Sendungsmenge ca. 45.000 Stück/Jahr
4. Maxibrief Gewicht bis 1000 g
Mindestmaße: Länge 100 mm x Breite 70 mm
Höchstmaße: Länge 353 mm x Breite 250 mm x
Höhe 50 mm
abweichende Maße bitte hier angeben:
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Sendungsmenge ca. 100 Stück/Jahr
5. Pakete
Gewicht zwischen 1 kg bis 20 kg
Sendungsmenge: ca. 250 Pakete/Jahr
Versand (netto in Euro)
(für alle Sendungsarten)
Mehrwertsteuer (in Euro)
Versand (brutto in Euro)
Grundlage für diese Preisübersicht bilden die Formate, Gewichtsklassen und Bezeichnungen der Deutschen Post AG.
Hinweis des Bieters
Die Mehrwertsteuer berechnet sich folgendermaßen (bitte ggf. ausfüllen, wenn nicht alle
Leistungen mehrwertsteuerpflichtig sind):
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
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E. Nachweise zur Bietereignung
Nach 16 Abs. 5 VOL/A sind folgende Nachweise zur Prüfung der Bieter-Eignung
Name des Unternehmens durch den AN schriftlich einzureichen:
1. Grundangaben
- Name und Sitz des Unternehmens mit den wichtigsten Tätigkeitsbereichen.
2. Lizenz
- Nachweis, dass der Auftragnehmer für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes (
5 Postgesetz) lizenzpflichtigen Postdienstleistungen Inhaber der durch die Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen
ist, die Gegenstand dieses Auftrages
sind. Dies ist durch eine beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen. Sollten
Subunternehmer und/oder Kooperationspartner an der Leistungserbringung beteiligt
werden, so ist die Lizenz nach 5 Postgesetz für jeden einzeln mit einer beglaubigten Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen.
3. Mitarbeiter
- Schriftliche Erklärung des Bieters gegenüber dem Auftraggeber, dass alle von ihm
zur Postbeförderung eingesetzten Mitarbeiter eine Erklärung zur Einhaltung des Postund Sozialgeheimnisses und der
Datenschutzbestimmungen unterzeichnet haben.
- Der Anbieter hat dem Auftraggeber schriftlich zu erklären, dass alle Mitarbeiter gegenüber dem Anbieter ein polizeiliches
Führungszeugnis vorgelegt haben, das keine
strafrechtlich relevanten Eintragungen enthielt, und dem Auftragnehmer jetzt keine
Umstände bekannt sind, die einen oder mehrere Mitarbeiter für die ausgeschriebene
Leistung ungeeignet erscheinen lassen.
- Der Anbieter hat dem Auftraggeber schriftlich zu erklären, ob die Mitarbeiter über
Ortskenntnisse im Großraum Stuttgart verfügen und in welchem Gebiet diese für die
Zustellung eingesetzt werden.
- Angabe der Anzahl der im ausgeschriebenen Bereich in den letzten 6 Monaten beschäftigten Mitarbeiter.
4. Handelsregisterauszug
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate), dass das Unternehmen des Bieters im
Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in
dem es ansässig ist (aktueller Handelsregisterauszug).
5. Niederlassung im Großraum Stuttgart
- Angabe der Adresse der Niederlassung des Unternehmens im Großraum Stuttgart.
Sofern keine Niederlassung im Großraum Stuttgart existiert, ist eine ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt wird, erforderlich.
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6. Referenzen
- Eine Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen mit
Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (Referenzliste mit
Ansprechpartnern) sind beizufügen mit Angabe der Vertragsdauer.
7. Umsatz
- Schriftliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
8. Leistungserbringung durch eigenes Personal oder Fremdpersonal
- Schriftliche Erklärung, welche Zustellgebiete durch eigenes Personal, welche durch
Kooperationspartner und welche über die Deutsche Post AG erfolgen.
9. Leistungsanteil Unterauftragnehmer
Nach Genehmigung durch den AG können Subunternehmen eingesetzt werden. Sofern der AN beabsichtigt, Subunternehmer zu
beauftragen, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen. Gleichzeitig ist der vorgesehene Leistungsumfang anzugeben, mit
dem die Subunternehmer beauftragt werden sollen (Zustellgebiete). Für Subunternehmer gelten dieselben Anforderungen wie für
den AN. Pflichtverletzungen des Subunternehmers hat der AN zu vertreten. Der AN hat den Subunternehmern die dem Auftrag
zugrundeliegenden Vertragsbedingungen vorzulegen. Für Kooperationspartner gelten
dieselben Anforderungen wie für Subunternehmer.
Der Nachweis, dass der Subunternehmer/Kooperationspartner für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes ( 5 Postgesetz)
lizenzpflichtigen Postdienstleistungen Inhaber der durch die Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen ist, die
Gegenstand dieses Auftrages sind, ist dies für jeden Subunternehmer/Kooperationspartner
durch eine beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen.
Eignungsnachweise des Kooperationspartners/Subunternehmers sind mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Bedient sich der AN zur Auftragserfüllung Leistungen der Deutschen Post AG, zu der
diese laut Postgesetz verpflichtet ist, ohne dass diese Subunternehmer werden, werden in diesem Sonderfall Nachweise für die
Deutsche Post AG, wie sie für Subunternehmer oder Kooperationspartner angefordert werden, nicht verlangt
10. Technische und räumliche Ausstattung
- Es ist anzugeben, welche Ausstattung dem Anbieter zur Verfügung steht (schriftliche
Auflistung)
- Technische Ausstattung: z.B. Fuhrpark, Frankiermaschinen, Sortiermaschinen usw.
- Räumliche Ausstattung; Darstellung der Räumlichkeiten, die für die Auftragserfüllung
zur Verfügung stehen.
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11. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass der Anbieter
seine Steuern ordnungsgemäß entrichtet.
12. Bescheinigung der zuständigen Krankenkassen
- Bescheinigung der zuständigen Krankenkassen oder Eigenerklärung des Bieters,
dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für das laufende Jahr ordnungsgemäß
und vollständig bezahlt wurden.
13. Bonität
- Bonitätserklärung der Hausbank nicht älter als 6 Monate.
14. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei Bietern mit Sitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
15. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht älter als 3 Monate.
Hinweis: VOL/A bedeutet Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Teil A
Die o. g. Unterlagen sind nach der Nachweisliste geordnet und nummeriert vorzulegen.
Fehlende Unterlagen kann das Jobcenter Landkreis Esslingen zur Prüfung der
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters nachfordern. Werden diese
nicht innerhalb einer vom Jobcenter Landkreis Esslingen gesetzten Frist nachgereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
führen.
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F. Weitere Vertragsbestimmungen
I. Haftung, Schadensersatz, Versicherung
Im Falle der Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch
vorgesehenen Regelungen anwendbar. Verjährungsfristen richten sich ebenfalls ausschließlich nach den hierzu getroffenen
Bestimmungen des BGB. Die Parteien haften einander für
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nach den gesetzlichen Vorschriften
II. Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag beginnt am 01.04.2022 und hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 31.12.2024.
Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass die Lizenz des AN nach
5 und 6 Postgesetz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem
Einzelgewicht von 1.000 Gramm und Paketen nicht von der Bundesnetzagentur widerrufen
wird.
Im Rahmen der Vertragslaufzeit wird eine Probezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn vereinbart. Innerhalb der Probezeit beträgt
die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des folgenden
Monats. Ein besonderer Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.
Der AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Diese sind insbesondere dann gegeben, wenn der
Auftragnehmer die übernommene Leistung nicht zu dem
vereinbarten Zeitpunkt beginnt oder sie nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und
Weise ausführt und trotz schriftlicher Abmahnung innerhalb der eingeräumten Frist keine Abhilfe erfolgt.
Der AG ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Als wichtige Gründe gelten u. a.:
- Wenn der AN die vereinbarten Abhol- und Anlieferzeiten an mehr als zwei Tagen im Monat nicht einhält (Verletzung der Abhol-
und Anlieferfristen).
- Wenn die garantierte Laufzeit von E + 2 (innerhalb 2 Werktagen ab Abholung)
mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen bei weniger als
80 % der Briefsendungen eingehalten wird.
- Die wiederholte Überschreitung der fehlerhaften Zustellquote (Redressquote)
von 3% während des Ausschreibungszeitraumes
- Abweichungen vom durch die Bundesnetzagentur genehmigten Entgelt gemäß 19-27 PostG.
- Wenn der AN schwerwiegende Vertragsverstöße begangen hat, bei denen es
dem AG nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
- Verletzung von Datenschutzvorschriften jeglicher Art
- Überschreitung der maximalen Laufzeit von E + 3 (Zustellung 3 Tage nach
Übergabe der Sendung vom AG an den AN) um mehr als die dreifache Laufzeit (E + 9) bei zwei Briefsendungen oder Überschreitung
der maximalen
Laufzeit von E + 3 (Zustellung 3 Tage nach Übergabe vom AG an den AN) für
mehr als zwei Sendungen pro Monat.
- Verlust einer Postsendung im Wiederholungsfall.
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Der AN hat die Pflichtverletzungen des Unterauftragnehmers/Subunternehmers/ bzw. Kooperationspartners zu vertreten. Die
Kündigung hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu
erfolgen. Eine vertragsgemäße, fristgerechte Kündigung wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen bleibt bestehen.
III. Insolvenz
Gerät der AN in Insolvenz, ist dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch,
wenn der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. Der AG kann in diesem Fall
ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
IV. Preise, Rechnung/ Zahlung
Preise:
Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gelten die im Leistungsverzeichnis
angegebenen Preise der einzelnen Positionen. Die Preise sind Festpreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Durch
die Festpreise werden alle Leistungen des Auftragnehmers abgedeckt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages
erforderlich sind.
Beförderungsentgelte für Sendungen, die vom Auftragnehmer nicht mit der eigenen Organisation zugestellt werden und deshalb
der Deutschen Post AG oder einen sonstigen Dritten
zur Zustellung übergeben werden, sind bereits in den jeweiligen Angebotspreis einkalkuliert.
Rechnung, Zahlung:
1. Der Auftragnehmer rechnet seine ordnungsgemäß erbrachten Leistungen monatlich nachträglich, aufgeschlüsselt nach der
jeweiligen Agentur und der Jobcenter, prüfbar ab. Für verauslagte Beförderungsentgelte der Deutschen Post AG ist hierbei
eine gesonderte Rechnung
zu stellen. Den Rechnungen sind detaillierte Tagesaufstellungen beizufügen.
2. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage. Abweichend hiervon gilt für verauslagte Nachentgelte, die vom
Auftragnehmer auszulegen sind, eine Zahlungsfrist von 14
Kalendertagen. Die Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang (Rechnung im Original), frühestens jedoch mit Ablauf des Tages,
an der die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß
erbracht worden sind.
3. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
Auftraggebers.
4. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto
5. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers statthaft.
6. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur
anteilig für die bis dahin erbrachte Leistung zu. Eine ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist
im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig.
Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung ist der Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gem. 247 BGB
zu verzinsen.
7. Die Rechnungsstellung hat unter Angabe der Auftragsnummer an das Jobcenter Landkreis
Esslingen zu erfolgen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, innerhalb der Vertragsdauer die Rechnungsstellung von Papierrechnungen im Original auf
elektronische Rechnungen (eRechnung") im Rahmen des ERechnungs-Gesetzes umzustellen. Über die Umstellung wird der Auftraggeber
zeitnah vor
Einführung informieren. Die für den Auftragnehmer sich dadurch ergebenden Änderungen,
insbesondere die technischen Voraussetzungen, werden zwischen den Parteien vor der Umstellung abgestimmt.
V. Sonstiges
Der AN sichert für sein Personal ausreichende Qualifikation und Zuverlässigkeit zu. Der AN
sichert weiter zu, Kooperationen nur mit Partnern einzugehen, die ebenfalls diese Voraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen
diese Personen weitergebildet werden und über gute territoriale Kenntnisse verfügen.
Der AN verpflichtet sich, die aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes erlassene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen
für die Branche Briefdienstleistungen einzuhalten,
soweit er bzw. seine Mitarbeiter in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen. Dies sichert
er mit Abgabe seines Angebotes zu.
Eine Verpflichtung zur ausschließlichen Beförderung und Zustellung von Postsendungen
durch den AN wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen bedürfen der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich
noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
VI. Datenschutz
Die vom AG durch den AN übernommenen Postsendungen unterliegen dem Postgeheimnis
und dem Datenschutz. Der AN verpflichtet sich zur Wahrung des Postgeheimnisses nach 39
PostG, des Datenschutzes nach 41 PostG. Ferner verpflichtet er sich dazu, firmen- und personenbezogene Daten aus den auf
Sendungen angebrachten Adressen ausschließlich zum
Zweck der Zustellung zu benutzen. Der AN sichert zu, nur solche Mitarbeiter mit der Durchführung dieses Vertrages zu betrauen,
die sich in gleicher Weise verpflichten. Der AN hat seine
Mitarbeiter zur Wahrung des Post- und Sozialgeheimnisses sowie der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schriftlich zu
verpflichten. Auf Verlangen des AG hat der AN die Verpflichtungserklärung seiner Mitarbeiter vorzulegen.
Werden beim AN im Zuge der Auftragserfüllung Dateien mit personenbezogenen oder beziehbaren Daten geführt, ist eine
Weitergabe an Dritte untersagt.
Die Verpflichtungen dieser Ziffer bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn
das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem AN und einem Mitarbeiter beendet wird. Diese Regelung gilt auch für
Kooperationspartner und Subunternehmer.
Der AN verpflichtet sich, den AG von Schadensersatzansprüchen Dritter insbesondere wegen
der Verletzung von Datenschutzvorschriften freizustellen.
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VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar.
VIII. Beauftragung Subunternehmer/Kooperationspartner
Nach Genehmigung durch den AG können Subunternehmen eingesetzt werden. Sofern der
AN beabsichtigt, Subunternehmer zu beauftragen, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen. Gleichzeitig ist der vorgesehene
Leistungsumfang anzugeben, mit dem die Subunternehmer beauftragt werden sollen (Zustellgebiete). Für Subunternehmer gelten
dieselben Anforderungen wie für den AN. Pflichtverletzungen des Subunternehmers hat der AN zu vertreten. Der
AN hat den Subunternehmern die dem Auftrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen vorzulegen. Für Kooperationspartner gelten
dieselben Anforderungen wie für Subunternehmer.
Der Nachweis, dass der Subunternehmer/Kooperationspartner für den Bereich der aufgrund
des Postgesetzes ( 5 Postgesetz) lizenzpflichtigen Postdienstleistungen Inhaber der durch
die Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen ist, die Gegenstand dieses Auftrages
sind, ist dies für jeden Subunternehmer/Kooperationspartner durch eine beglaubigte Kopie der
Lizenzurkunde nachzuweisen.
Eignungsnachweise des Kooperationspartners/Subunternehmers sind mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Bedient sich der AN zur Auftragserfüllung Leistungen der Deutschen Post AG, zu der diese
laut Postgesetz verpflichtet ist, ohne dass diese Subunternehmer werden, werden in diesem
Sonderfall Nachweise für die Deutsche Post AG, wie sie für Subunternehmer oder Kooperationspartner angefordert werden, nicht
verlangt.
IX. Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote erfolgt nach einer prozentualen Gewichtung der folgenden Kriterien:
Die Verteilung erfolgt nach einer vom AG gefertigten Bewertungsmatrix (siehe Teil H).
Zu 1.: Bei der Preisbewertung erhält der preisgünstigste Bieter die maximale Punktzahl. Die
nachfolgenden Bieter erhalten einen Abzug entsprechend der prozentualen Differenz
zum preisgünstigsten Bieter. Zusatzkosten für die Konsolidierung von Postsendungen
durch den AN und Rabattweitergaben des AN an den AG müssen bei einem Angebot
in Form der Gesamtleistung (s. u.) im jeweiligen Angebotspreis bereits berücksichtigt
und eingerechnet sein, so dass sich hieraus zum Angebotspreis keine Zusatzkosten
oder -rabatte ergeben.
Kriterium Gewicht
1. Preis 60%
2. Qualität (B-Kriterien Erweiterter
Leistungsumfang)
40%
Gesamt 100%
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Zu 2.: Die Wertung erfolgt nach Verteilung der Punkte entsprechend den Unterkriterien der
Bewertungsmatrix (siehe Teil H).
X. Vertragsstrafe
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Termine oder Fristen für die
Erbringung der Leistungen einzuhalten. Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft vereinbarte Termine oder Fristen und hält
der Auftragnehmer dadurch die Qualitätssicherungszahlen gemäß der Leistungsbeschreibung nicht ein, so ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu verlangen. Für die Bemessung der Vertragsstrafe bei
Missachtung der Kriterien der Qualitätssicherung werden die Daten eines Quartals zugrunde
gelegt.
Je volle 1 % negative Abweichung (Dezimalstellen bleiben unberücksichtigt) von den vorgegebenen Qualitätssicherungskennzahlen
(Laufzeit E+2) wird jeweils 1 % des Bruttoauftragsvolumens des betreffenden Quartals als Vertragsstrafe geltend gemacht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Überprüfung der vorgegebenen Qualität ein
eigenes Qualitätssicherungssystem einzusetzen bzw. einen unabhängigen Dritten damit zu
beauftragen. Die Messung der Qualität hinsichtlich der Laufzeit E+2 erfolgt hierbei über einen kompletten Kalendermonat.
Unabhängig von den Ergebnissen der Qualitätssicherungsberichte des Auftragnehmers wird im Falle einer Messung durch das
Qualitätssicherungssystem des Auftraggebers bzw. eines unabhängigen Dritten ausschließlich das Messergebnis
des Auftraggebers bzw. des vom Auftraggeber beauftragen unabhängigen Dritten für die
Vertragsstrafenberechnung herangezogen. Das Ergebnis des vom Auftraggeber bzw. des
unabhängigen Dritten geprüften Kalendermonats wird hierbei für das gesamte Quartal, in
dem der Prüfmonat liegt, zu Grunde gelegt. Die Vertragsstrafe beträgt je Quartal maximal 10
% des Bruttoauftragswertes des betreffenden Quartals. Für die gesamte Vertragslaufzeit dürfen die Vertragsstrafen 8 % des
Bruttoauftragsvolumens des Vertrages nicht übersteigen.
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G. Zusätzliche Bedingungen des Jobcenters Landkreis Esslingen
Es gelten neben allgemeinen Regelungen der UVgO und VOL (Teil A und Teil B) noch folgende zusätzliche Bedingungen des
Jobcenters Landkreis Esslingen:
Zusätzliche Bewerbungsbedingungen
a. Änderungen der Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Für das Angebot sind die
übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Abgabe von anderen Leistungsverzeichnissen oder die Änderung der übersandten
Leistungsverzeichnisse, auch einzelner
Artikel, ist unzulässig und kann zum Ausschluss des Angebotes gemäß der Vergabeund Vertragsordnung (VOL Teil A und Teil B)
führen.
b. Bei Firmen, die sich um eine Beteiligung der öffentlichen Ausschreibung beworben
haben und mit denen seither keine Geschäftsbeziehungen bestanden, behält sich der
Auftraggeber vor, vor der Auftragserteilung deren Betriebsstätten in Augenschein zu
nehmen, um die Leistungsfähigkeit zu bewerten und ggf. auch davon die Vergabe abhängig zu machen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
a. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für den gesamten Ausschreibungszeitraum. Preiserhöhungen während dieser
Zeit sind ausgeschlossen. Sie berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages.
b. Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe.
c. Die Ausführung der Leistung muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies wird vom Auftragnehmer hiermit versichert.
d. Vertragsstrafen nach 21 UVgO.
Bei Überschreitung des Service Levels E + 2 (Zustellung spätestens am zweiten auf
den Tag der Abholung folgenden Tag) hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu
zahlen:
o für jede vollendete Woche 50 Prozent
o für jeden Werktag 10 Prozent
des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß genutzt werden
kann. Gerechnet wird die Verspätung ab dem Tag, der auf den zweiten Tag der Abholung folgt. Die Vertragsstrafe darf insgesamt
5 Prozent der Bruttoauftragssumme
nicht überschreiten.
e. Widerruf der Lizenz
Den Widerruf oder die Änderung der Lizenz hat der AN dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen,
dass die Lizenz des Auftragnehmers nach 5 und 6 Postgesetz nicht von der Bundesnetzagentur widerrufen wird.
Alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen Seite 1 bis 26 sowie die Vertragsbedingungen Teil F und zusätzliche Bedingungen
des Jobcenter Landkreis Esslingen
Teil G werden anerkannt:
__________________________ __________________________
Ort, Datum Firmenstempel/aut. Unterschrift
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H. Bewertungsmatrix
Briefversand und Einschreiben Verfügbare Punkte
A. Preis (60%) 60
Bei der Preisbewertung erhält der preisgünstigste Bieter die maximale Punktzahl. Die nachfolgenden Bieter erhalten einen
Abzug entsprechend der prozentualen Differenz zum preisgünstigsten Bieter.
B. Qualität (40%)
B-Kriterien Erweiterter Leistungsumfang
40
1) Laufzeitverkürzung und Sendungsverfolgung
1a) Laufzeitverkürzung: Garantie der Zustellung E + 1
Für Großraum Stuttgart (ca. 75%)
Für Baden-Württemberg (ca. 20%)
Für restliches Bundesgebiet (ca. 5% der Briefsendungen)
8
4
2
1b) Sendungsverfolgung
Umfang der Sendungsverfolgung
- Dokumentation Übergabe AG an AN
- Sendungsverfolgung bis Einwurf beim Adressaten
2
2) Qualitätssicherung/Reklamation
2a) Qualitätsmanagementsystem
- Firmeninternes Qualitätsmanagementsystem
- Firmeninternes Qualitätsmanagementsystem mit externer
Kontrollinstanz
- Qualitätsmanagementsystem durch eine neutrale, anerkannte, externe Firma
4
2b) Reklamationen
- Reklamationsbearbeitung
- Möglichkeiten der Servicestelle in den Betriebsablauf einzugreifen und diesen zu ändern.
2
3) Ermittlung von Nachsendeadressen / Zweiter Zustellversuch
/ Geringere fehlerhafte Zustellquote
3a) Ermittlung Nachsendeadresse
- weitere Möglichkeiten der Adressrecherche als bei den A-Kriterien genannt
0,5
3b) Zweiter Zustellversuch: Zeit bis zum zweiten Zustellversuch 0,5
3c) Geringere fehlerhafte Zustellquote als 3% 1
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4) Eingesetzte Mitarbeiter
4a) Einstellungs- und Auswahlmethodik der Mitarbeiter
- Einstellungs- und Auswahlmethode der Mitarbeiter
- Einstellungstest mit Überprüfung der deutschen Sprachkenntnis und der Lesekompetenz
2
4b) Qualifikation/Fortbildung/Ortskenntnis
- Qualifikation der Mitarbeiter in gesetzlichen Vorschriften
(Postgeheimnis, Datenschutz..) als Grundausbildung mit Abschlusstest
- Art und Länge der Ausbildung
- Abschlusstest nach Grundausbildung
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter intern oder extern
Ortskenntnis der Zusteller
geringe Fluktuation
9
4c) Menge der Sendungen mit eigenem Personal
Großraum Stuttgart
Baden-Württemberg
Bundesrepublik Deutschland
3
4d) Kenntnisse und Erfahrung des Kundenbetreuers
Qualifikation
Erfahrung
Einflussnahme auf Betriebsablauf
1
5) Versicherung 1
Gesamtsumme Preis und Qualität 100
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Landkreis-Esslingen/2021/12/4273699.html
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